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ots.Audio: Die gesetzliche Rente: Gut gesichert auch als Selbständiger

Geschrieben am 21-04-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Selbständig zu arbeiten ist ein Traum vieler Menschen. Doch mit
einer selbständigen Arbeit sind Risiken verbunden. Zum Beispiel wird
die Absicherung für das Alter nicht vom Arbeitgeber mitgetragen, wie
das bei Angestellten üblich ist. Selbständige haben aber die
Möglichkeit, sich gesetzlich pflichtzuversichern, sagt Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

O-Ton, 30 sec.:
"Einige Selbständige wie z. B. Handwerker, selbständige Lehrer oder
Künstler sind bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig und
genießen damit den gleichen Schutz in der Rentenversicherung wie
Arbeitnehmer. Selbstständige, die nicht bereits vom Gesetz erfasst
werden, können sich hingegen in den ersten 5 Jahren ihrer
Selbständigkeit für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung entscheiden. Sie müssen dafür einen Antrag
stellen."

Bei Arbeitnehmern richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung nach ihrem regelmäßigen Verdienst. Bei
Selbständigen schwankt das Einkommen aber oftmals sehr stark. Für die
Berechnung des Beitrags gibt es deswegen verschiedene Möglichkeiten:

O-Ton, 28 sec.:
"Die meisten Versicherten wählen unabhängig von ihrem
Arbeitseinkommen den Regelbeitrag. Dieser entspricht etwa einem
Durchschnittsverdienst und beträgt derzeit 494,52 EUR in den alten
und 417,90 EUR in den neuen Bundesländern. In den oftmals schwierigen
ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann auf Wunsch auch nur der
halbe Regelbeitrag gezahlt werden."

Alternativ kann man seine Beiträge einkommensgerecht entrichten,
so Theil:

O-Ton, 20 sec.:
"Grundlage sind das Arbeitseinkommen bis zur maximalen
Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von derzeit monatlich 5.300 EUR in
den alten und 4.500 EUR in den neuen Bundesländern und der
Beitragssatz, der aktuell 19,9 % beträgt."

Neben der Pflichtversicherung gibt es für Selbständige auch die
Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

O-Ton, 30 sec.:
"Hier bestimmt der Versicherte den Beitrag selbst zwischen dem
Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 79,60 EUR und dem Höchstbeitrag
von 1.054,75 EUR. Eine freiwillige Versicherung beinhaltet aber oft
nur den Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrente, nicht jedoch
auf Erwerbsminderungsrente. Deswegen sollte in allen Fällen stets
eine eingehende Beratung vorausgehen."

Weitere Informationen gibt es kostenlos in allen Auskunfts- und
Beratungsstellen und über das kostenlose bundesweite Servicetelefon
der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 und im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung.de

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Ralf Purchess, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49
30-86527237, ralf.purchess@drv-bund-presse, ralf.purchess@drv-bund.de


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