ots.Audio: Die gesetzliche Rente: Gut gesichert auch als Selbständiger
Geschrieben am 21-04-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Selbständig zu arbeiten ist ein Traum vieler Menschen. Doch mit einer selbständigen Arbeit sind Risiken verbunden. Zum Beispiel wird die Absicherung für das Alter nicht vom Arbeitgeber mitgetragen, wie das bei Angestellten üblich ist. Selbständige haben aber die Möglichkeit, sich gesetzlich pflichtzuversichern, sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton, 30 sec.: "Einige Selbständige wie z. B. Handwerker, selbständige Lehrer oder Künstler sind bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig und genießen damit den gleichen Schutz in der Rentenversicherung wie Arbeitnehmer. Selbstständige, die nicht bereits vom Gesetz erfasst werden, können sich hingegen in den ersten 5 Jahren ihrer Selbständigkeit für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden. Sie müssen dafür einen Antrag stellen."
Bei Arbeitnehmern richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nach ihrem regelmäßigen Verdienst. Bei Selbständigen schwankt das Einkommen aber oftmals sehr stark. Für die Berechnung des Beitrags gibt es deswegen verschiedene Möglichkeiten:
O-Ton, 28 sec.: "Die meisten Versicherten wählen unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen den Regelbeitrag. Dieser entspricht etwa einem Durchschnittsverdienst und beträgt derzeit 494,52 EUR in den alten und 417,90 EUR in den neuen Bundesländern. In den oftmals schwierigen ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann auf Wunsch auch nur der halbe Regelbeitrag gezahlt werden."
Alternativ kann man seine Beiträge einkommensgerecht entrichten, so Theil:
O-Ton, 20 sec.: "Grundlage sind das Arbeitseinkommen bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von derzeit monatlich 5.300 EUR in den alten und 4.500 EUR in den neuen Bundesländern und der Beitragssatz, der aktuell 19,9 % beträgt."
Neben der Pflichtversicherung gibt es für Selbständige auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.
O-Ton, 30 sec.: "Hier bestimmt der Versicherte den Beitrag selbst zwischen dem Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 79,60 EUR und dem Höchstbeitrag von 1.054,75 EUR. Eine freiwillige Versicherung beinhaltet aber oft nur den Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrente, nicht jedoch auf Erwerbsminderungsrente. Deswegen sollte in allen Fällen stets eine eingehende Beratung vorausgehen."
Weitere Informationen gibt es kostenlos in allen Auskunfts- und Beratungsstellen und über das kostenlose bundesweite Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Ralf Purchess, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86527237, ralf.purchess@drv-bund-presse, ralf.purchess@drv-bund.de
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