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Kammer-Offensive gegen Einheitsversicherung

Geschrieben am 21-04-2008

Kiel (ots) - Die gesundheitspolitischen Weichenstellungen in
Berlin sind für die Zahnärzte im Norden eindeutig: Die
Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sieht den
Weg in Richtung Einheitsversicherung vorgezeichnet, wenn die Pläne
der Bundesregierung umgesetzt werden. Was von den Beteiligten im
Gesundheitswesen und wissenschaftlichen Experten erkannt ist,
scheinen viele Politiker aber noch nicht realisiert zu haben. Um sie
und die Öffentlichkeit auf die Folgen der Weichenstellungen
aufmerksam zu machen, hat die Kammerversammlung in Kiel eine
Resolution einstimmig verabschiedet.

"Lauter Top-Flops" hat Schleswig-Holsteins Kammerpräsident
Hans-Peter Küchenmeister bei der Arbeit des
Bundesgesundheitsministeriums ausgemacht. Die Liste reicht vom
gescheiterten Präventionsgesetz bis zum allseits unbeliebten
Gesundheitsfonds. Erfolgreicher ist Ulla Schmidt dagegen bei einem
anderen Ziel: "Die jetzige Gesundheitsgesetzgebung aus dem BMG
entpuppt sich immer mehr als eine getarnte Verstaatlichung. Eine
wirkliche Entscheidungsfreiheit wird den Menschen nicht zugestanden",
kritisierte der Kammerpräsident. Denn nahezu alle neuerlichen
Gesetzes- und Verordnungsvorhaben im Gesundheitswesen bereiten den
Weg in die Einheitsversicherung.

Die Kammerversammlung hat in ihrer Resolution dafür als Beispiel
etwa den Basistarif angeführt, den private Krankenversicherungen ab
2009 anbieten müssen und der weitgehend den GKV-Leistungen
entsprechen soll. Durch den gesetzlich verfügten
Sicherstellungsauftrag der KZVen für diesen Patientenkreis und der
rechtlich gewollten Behandlungspflicht der Vertragszahnärzte wird
nach Ansicht der Kammerabgeordneten eine verfassungsrechtlich
bedenkliche Verknüpfung von Sozial- und Privatrecht geschaffen.

Sie nennen aber noch weitere Beispiele für den Weg in die
Einheitsversicherung:

- GOZ-Novellierung: Hier gibt es die politische Vorgabe, die
privaten Leistungen den sozialrechtlichen Leistungen der GKV
anzugleichen.

- Erschwerter Wechsel in die PKV durch eine Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze und durch die Einführung eines
Nachweises, dass der GKV-Versicherte mindestens drei Jahre lang
über dieser Grenze lag.

- Die freie Arztwahl wird für die Patienten durch zahlreiche
Einschränkungen im SGB-V zur Kostenerstattung bei der Behandlung
durch Privatzahnärzte verhindert.

- Der "Antikorb-Paragraf" 95 b Abs. 3 im SGB-V bestraft die
Zahnärzte, die sich außerhalb der Einheits-GKV zur Versorgung
der Patienten zur Verfügung stellen.

- Einheitlicher Beitragssatz: Ab 2009 soll der Gesundheitsfonds
kommen und mit ihm ein politisch festgelegter, für alle
gesetzlichen Krankenkassen geltender Beitragssatz.

- Regionale Besonderheiten, die im bewährten dezentralen System
der Selbstverwaltung vereinbart wurden, werden durch die
zentralistisch orientierte Umwandlung der Kassenverbände künftig
verhindert.

Die Kammerversammlung forderte alle politischen
Entscheidungsträger im Landes- und Bundesparlament auf, diese
Bestrebungen in kommenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren
nach Beratungen mit den Gesundheitsberufen rückgängig zu machen. "Wir
brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat im Gesundheitswesen",
begrüßte der Kammerpräsident die Zustimmung seiner Kammerdelegierten
zu dieser Resolution.

"Die Einheitskassen-Strategie des BMG, Begehrlichkeiten mancher
Politiker und Beschäftigungsaktionismus mancher Berufskollegen lässt
die GKV-Krakenarme immer mehr unsere freiberufliche Tätigkeit
umschlingen!" analysierte Küchenmeister und sagte seiner KZV im
Norden Unterstützung bei der entsprechenden Korrektur und Auslegung
des SGB-V zu.

Weil die Zahnärzteschaft mehr Handlungsfreiheiten bekommen müsse
statt ständiger Einschränkungen will der Kammerpräsident seine
Gespräche mit Politikern zu diesem Thema in den kommenden Monaten
noch intensivieren.

Originaltext: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7171
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7171.rss2

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