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Adressänderung bei Umzug mitteilen

Geschrieben am 23-04-2008

Berlin (ots) - Umziehen heißt nicht nur hier ein- und dort
auspacken. Ein Wohnsitzwechsel ist auch mit Schriftverkehr verbunden.
Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue
Anschrift informiert sein.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erinnert in diesem
Zusammenhang daran, dass auch sie die aktuelle Adresse der
Rentnerinnen und Rentner benötigt. Können Briefe nicht zugestellt und
die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die
Rente nicht mehr gezahlt werden. Erst wenn sich die Betroffenen mit
ihrer neuen Adresse melden, wird die Rentenzahlung wieder
aufgenommen.

Adressänderungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in
jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der
Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche
Rentenversicherung aus.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher

Tel. 030 865-89174
Fax 030 865-89425


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