Mitteldeutsche Zeitung: zu Schily
Geschrieben am 23-04-2008 |
Halle (ots) - Nun ist die anwaltliche Schweigepflicht ein hohes Gut. Freilich soll Schily über den Inhalt seiner Tätigkeit etwa für Siemens gar nichts sagen, sondern bloß über das Ob eines Mandats und die ungefähre Vergütung. Das setzt die Schweigepflicht nicht außer Kraft. Im Übrigen haben mehrere Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht gegen das Abgeordnetengesetz geklagt - und verloren. Es ist unwahrscheinlich, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht widerspricht. Schily übrigens zählte damals nicht zu den Klägern. Warum eigentlich nicht? Weil er dann mit anderen Parlamentariern hätte kooperieren müssen? Schily müsste lernen, dass für ihn die gleichen Regeln gelten wie für den Rest der Welt. Das kann er nicht. Seine Klage ist auch ein Offenbarungseid.
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