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Vaatz/Hübner: Gesetz für frühere Kriegsheimkehrerentschädigung auf dem Weg

Geschrieben am 24-04-2008

Berlin (ots) - Zum Vorziehen des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklären der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der
ostdeutschen CDU-Abgeordneten, Arnold Vaatz MdB und der
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Klaas Hübner
MdB:

Es ist der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, das
Inkrafttreten des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes vom
01.01.2009 auf den 01.07.2008 vorzuziehen und damit das weitere
Warten der über-fünfundsiebzigjährigen Betroffenen zu beenden. Auch
Dank der nunmehr vorliegenden Formulierungshilfe der zuständigen
Ministerien, des Bundesinnen-, des Bundesfinanz- und des
Bundesjustizministeriums, kann jetzt das Gesetzesvorhaben zügig
umgesetzt werden.

Etwa 12.200 Kriegsgefangene und ca. 3.800 Geltungskriegsgefangene,
die aus dem ausländischen Gewahrsam in die ehemalige DDR entlassen
wurden und ihren Wohnsitz dort nicht aufgegeben haben, erhalten eine
Unterstützungsleistung.

Die Kriegsgefangenen und Geltungskriegsgefangenen mit den
Entlassungsjahrgängen 1947 und 1948 bekommen eine Entschädigung von
500 EUR, die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 1.000 EUR und die
Heimkehrer ab 1951 eine Einmalzahlung von 1.500 EUR.

Nach Aussage des Bundesverwaltungsamtes sollen alle
entscheidungsrelevanten Anträge zwischen Juli und Dezember 2008
bearbeitet werden können.

Diese positive Wendung ist ein Erfolg der großen Koalition.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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