+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Kritik
Geschrieben am 24-04-2008 |
Köln (ots) - Schwerpunkt der Beratungen in der jüngsten WDR-Rundfunkratssitzung unter Vorsitz von Reinhard Grätz war der bekannt gewordene Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den EU-Bescheid von 2007 in deutsches Recht umsetzen soll.
Einige Passagen des Entwurfs haben im WDR-Rundfunkrat Sorge ausgelöst. Insbesondere die Vorschläge zur Verbreitung von Telemedienangeboten werfen die Frage auf, ob der Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Online-Dienste weniger Spielraum zugestehen will als mit der Europäischen Kommission in Brüssel vereinbart und vom Bundesverfassungsgericht an Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt wurde.
Der WDR-Rundfunkratsvorsitzende, Reinhard Grätz, betonte, das Gremium erwarte, dass die Beauftragung zum Angebot von Telemedien klar und mit unmissverständlichen Formulierungen erfolgt.
Der WDR-Rundfunkrat unterstütze ausdrücklich die in dem Entwurf aufgenommene Bindung des Telemedienangebots an den umfassenden Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie er in Paragraph 11, Absatz 1 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags definiert ist, so Rundfunkratsvorsitzender Reinhard Grätz. Dies entspreche dem seit jeher praktizierten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag. Mit der bisherigen Vorgabe, die Online-Präsentation programmbegleitend zu gestalten, habe man gut leben können, aber das Ansinnen, Telemedienangebote künftig nur noch sendungsbezogen ins Netz stellen zu dürfen, lasse erhebliche Einengungen befürchten, die vor allem dem veränderten Nutzungsverhalten insbesondere eines jüngeren Publikums widersprächen.
Regelungen, Begriffe oder Zeitgrenzen für Abrufmöglichkeiten, die Einschränkungen der bisherigen Angebote zum Ziel haben oder die vom Bundesverfassungsgericht und der EU beschriebenen Gestaltungsmöglichkeiten einengen, seien nicht zu akzeptieren. Zum Beispiel müssten Bildungsangebote wie ,Planet Schule' über einen längeren Zeitraum verfügbar bleiben. Zu kurze Grenzziehungen bei Abrufmöglichkeiten widersprächen der medienpolitischen Überzeugung des Rundfunkrats, einen gesellschaftlich sinnvollen Zugang zu auftragsorientierten Qualitätsangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermöglichen.
Der Rundfunkrat geht davon aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur Angebote macht, die zu seinem Programmauftrag gehören. Solche Eingrenzungen sind entsprechend bisheriger Zusagen bereits im Arbeitsentwurf der Länder enthalten, zum Beispiel der Ausschluss von flächendeckender lokaler Berichterstattung oder von Werbung und Sponsoring. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtungen hat die ARD bereits weitere Absichten sowohl zur Verweildauer im Internet als auch zum Ausschluss von Angeboten, die nicht zum Programmauftrag gehören, niedergelegt. Dies wird vom Rundfunkrat begrüßt.
Der WDR-Rundfunkrat ist sich bewusst, dass die Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht beliebig erweiterbar ist. Deshalb ist darauf zu achten, dass für die Aufwendungen der Gebührenzahler/innen der größtmögliche programmliche Mehrwert bereit zu stellen ist.
Der Rundfunkrat bekräftigt seine Überzeugung, dass der 3-Stufen-Test für neue oder erheblich veränderte digitale Angebote, auch im Bereich Telemedien, in die Verantwortung der Gremien gehört. Dies muss unmissverständlich in der künftigen Rechtsgrundlage verankert sein. Die Gremien werden sich mit Telemedienkonzepten auseinandersetzen. Sie werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens in eigener Verantwortung die weitere Ausgestaltung des 3-Stufen-Verfahrens festlegen und dabei auch die Erwartung, externen Sachverstand einzuholen, näher bestimmen.
Der WDR-Rundfunkrat befindet sich im Übrigen in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der ARD-Gremienvorsitzenden, die sich ebenfalls zu den Vorgaben für die künftigen Online-Auftritte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisch geäußert haben. Einhellige Unterstützung erfährt jedoch die vorgesehene Verpflichtung, Menschen mit Behinderung die mediale Teilhabe umfassend zu ermöglichen, was auch der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste entspricht. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Grundversorgungsauftrages.
Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2
Pressekontakt: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gudrun Hindersin Unternehmenssprecherin Tel. 0221 220 2405 gudrun.hindersin@wdr.de
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