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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Kritik

Geschrieben am 24-04-2008

Köln (ots) - Schwerpunkt der Beratungen in der jüngsten
WDR-Rundfunkratssitzung unter Vorsitz von Reinhard Grätz war der
bekannt gewordene Arbeitsentwurf zum 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den EU-Bescheid von 2007 in
deutsches Recht umsetzen soll.

Einige Passagen des Entwurfs haben im WDR-Rundfunkrat Sorge
ausgelöst. Insbesondere die Vorschläge zur Verbreitung von
Telemedienangeboten werfen die Frage auf, ob der
Rundfunkänderungsstaatsvertrag dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
für Online-Dienste weniger Spielraum zugestehen will als mit der
Europäischen Kommission in Brüssel vereinbart und vom
Bundesverfassungsgericht an Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt
wurde.

Der WDR-Rundfunkratsvorsitzende, Reinhard Grätz, betonte, das
Gremium erwarte, dass die Beauftragung zum Angebot von Telemedien
klar und mit unmissverständlichen Formulierungen erfolgt.

Der WDR-Rundfunkrat unterstütze ausdrücklich die in dem Entwurf
aufgenommene Bindung des Telemedienangebots an den umfassenden
Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie er in
Paragraph 11, Absatz 1 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
definiert ist, so Rundfunkratsvorsitzender Reinhard Grätz. Dies
entspreche dem seit jeher praktizierten öffentlich-rechtlichen
Programmauftrag. Mit der bisherigen Vorgabe, die Online-Präsentation
programmbegleitend zu gestalten, habe man gut leben können, aber das
Ansinnen, Telemedienangebote künftig nur noch sendungsbezogen ins
Netz stellen zu dürfen, lasse erhebliche Einengungen befürchten, die
vor allem dem veränderten Nutzungsverhalten insbesondere eines
jüngeren Publikums widersprächen.

Regelungen, Begriffe oder Zeitgrenzen für Abrufmöglichkeiten, die
Einschränkungen der bisherigen Angebote zum Ziel haben oder die vom
Bundesverfassungsgericht und der EU beschriebenen
Gestaltungsmöglichkeiten einengen, seien nicht zu akzeptieren. Zum
Beispiel müssten Bildungsangebote wie ,Planet Schule' über einen
längeren Zeitraum verfügbar bleiben. Zu kurze Grenzziehungen bei
Abrufmöglichkeiten widersprächen der medienpolitischen Überzeugung
des Rundfunkrats, einen gesellschaftlich sinnvollen Zugang zu
auftragsorientierten Qualitätsangeboten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zu ermöglichen.

Der Rundfunkrat geht davon aus, dass der öffentlich-rechtliche
Rundfunk nur Angebote macht, die zu seinem Programmauftrag gehören.
Solche Eingrenzungen sind entsprechend bisheriger Zusagen bereits im
Arbeitsentwurf der Länder enthalten, zum Beispiel der Ausschluss von
flächendeckender lokaler Berichterstattung oder von Werbung und
Sponsoring. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtungen hat die ARD bereits
weitere Absichten sowohl zur Verweildauer im Internet als auch zum
Ausschluss von Angeboten, die nicht zum Programmauftrag gehören,
niedergelegt. Dies wird vom Rundfunkrat begrüßt.

Der WDR-Rundfunkrat ist sich bewusst, dass die
Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht
beliebig erweiterbar ist. Deshalb ist darauf zu achten, dass für die
Aufwendungen der Gebührenzahler/innen der größtmögliche programmliche
Mehrwert bereit zu stellen ist.

Der Rundfunkrat bekräftigt seine Überzeugung, dass der
3-Stufen-Test für neue oder erheblich veränderte digitale Angebote,
auch im Bereich Telemedien, in die Verantwortung der Gremien gehört.
Dies muss unmissverständlich in der künftigen Rechtsgrundlage
verankert sein. Die Gremien werden sich mit Telemedienkonzepten
auseinandersetzen. Sie werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens in
eigener Verantwortung die weitere Ausgestaltung des
3-Stufen-Verfahrens festlegen und dabei auch die Erwartung, externen
Sachverstand einzuholen, näher bestimmen.

Der WDR-Rundfunkrat befindet sich im Übrigen in Übereinstimmung
mit der Stellungnahme der ARD-Gremienvorsitzenden, die sich ebenfalls
zu den Vorgaben für die künftigen Online-Auftritte des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisch geäußert haben. Einhellige
Unterstützung erfährt jedoch die vorgesehene Verpflichtung, Menschen
mit Behinderung die mediale Teilhabe umfassend zu ermöglichen, was
auch der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste entspricht.
Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des
Grundversorgungsauftrages.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de


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