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WAZ: BGH zur Schwarzarbeit - Urteil im Schatten - Leitartikel von Thomas Wels

Geschrieben am 24-04-2008

Essen (ots) - Zumindest auf den ersten Blick mutet das Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadenersatzpflicht bei Schwarzarbeit
eher befremdlich an: Holen die obersten Richter doch damit das
illegale Tun aus dem Schattenreich der Ökonomie wieder ans Licht von
Recht und Ordnung.
Bei 370 Milliarden Euro, die Jahr für Jahr zu Lasten der
Gemeinschaft schwarz an Steuer und Sozialversicherungen
vorbeigeschleust werden, wäre ein fataler Effekt dieses Urteils, wenn
Auftraggeber nun auch noch mit denselben Gewährleistungsansprüchen
rechnen dürfen wie derjenige, der einen ehrbaren Handwerker offiziell
ins Haus holt. Möglicherweise beendet das Urteil aber auch die
Kumpanei: Bei größeren Projekten könnte dem Schwarzarbeiter das
Risiko des Schadenersatzes, das er sonst über eine Versicherung
abdecken kann, zu hoch erscheinen.
Wie auch immer die Folgen des Urteils aussehen: Schwarzarbeit mit
Steuerhinterziehung und dem Ausbluten der Sozialversicherungssysteme
schadet allen. Viele kleine Zumwinkels sollten sich nicht auf den
Bundesgerichtshof berufen dürfen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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