WAZ: BGH zur Schwarzarbeit - Urteil im Schatten - Leitartikel von Thomas Wels
Geschrieben am 24-04-2008 |
Essen (ots) - Zumindest auf den ersten Blick mutet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadenersatzpflicht bei Schwarzarbeit eher befremdlich an: Holen die obersten Richter doch damit das illegale Tun aus dem Schattenreich der Ökonomie wieder ans Licht von Recht und Ordnung. Bei 370 Milliarden Euro, die Jahr für Jahr zu Lasten der Gemeinschaft schwarz an Steuer und Sozialversicherungen vorbeigeschleust werden, wäre ein fataler Effekt dieses Urteils, wenn Auftraggeber nun auch noch mit denselben Gewährleistungsansprüchen rechnen dürfen wie derjenige, der einen ehrbaren Handwerker offiziell ins Haus holt. Möglicherweise beendet das Urteil aber auch die Kumpanei: Bei größeren Projekten könnte dem Schwarzarbeiter das Risiko des Schadenersatzes, das er sonst über eine Versicherung abdecken kann, zu hoch erscheinen. Wie auch immer die Folgen des Urteils aussehen: Schwarzarbeit mit Steuerhinterziehung und dem Ausbluten der Sozialversicherungssysteme schadet allen. Viele kleine Zumwinkels sollten sich nicht auf den Bundesgerichtshof berufen dürfen.
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