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Haufe aktuell: Pflegereform im Bundesrat beschlossen

Geschrieben am 25-04-2008

Freiburg (ots) - Heute hat der Bundesrat der Pflegereform
zugestimmt, das Gesetz kann am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Ziel der Bundesregierung ist es, das bewährte Konzept der
Pflegeversicherung fortzuschreiben und erkannte Defizite des
Pflegesystems auszugleichen.

Arbeitsrechtlich sind die Auswirkungen des Gesetzes erheblich: So
kann ein Arbeitnehmer, der sich kurzfristig entscheidet, einen nahen
Angehörigen pflegen zu wollen, eine so genannte "Pflegezeit" in
Anspruch nehmen. Er fällt deshalb bis zu sechs Monate komplett aus,
ohne dass der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann. Der Arbeitnehmer muss
dem Arbeitgeber lediglich die Verhinderung an der Arbeitsleistung und
deren voraussichtliche Dauer mitteilen, einer ausdrücklichen
Genehmigung bedarf es nicht.

Was Arbeitgeber jetzt zu beachten haben und welche Details sich im
neuen Gesetz offenbaren, finden Interessierte im Personalportal der
Haufe Mediengruppe unter

http://www.haufe.de/personal

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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