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Gläubiger blieben draußen vor der Tür / Anhörung zur Insolvenzrechtsreform ohne Gläubigerbeteiligung - Kritik wird gehört / Lob fällt unter den Tisch

Geschrieben am 25-04-2008

Berlin (ots) - Kritiker nehmen Nebenkriegsschauplätze ins Visier -
Einstampfen der Reform wäre volkswirtschaftlich schädlich - Die
Bundesregierung will das Insolvenzrecht modernisieren. Insbesondere
die Welle an Verbraucherinsolvenzen und der dabei festzustellende
hohe Anteil an masselosen Verfahren werden als Gründe für die Reform
genannt. Inzwischen liegt ein Entwurf vor, zu dem am 09.04.2008 und
23.04.2008 Anhörungen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages
stattfanden. Sachverständige äußerten sich dabei unter anderem zum
"Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur
Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der
Insolvenzfestigkeit von Lizenzen".

Hierzu waren Sachverständige aus dem Bereich der Lehre, der
Gerichte, der Insolvenzverwalter und der Schuldnervertreter geladen.
Überraschend für die Fachwelt war, dass Vertreter der Gläubiger
ebenso nicht gehört wurden wie die entsprechenden Gläubigerverbände.

Irritation bei den Gläubigern

"Bei der sechsstelligen Anzahl von Verbraucherinsolvenzverfahren
pro Jahr entstehen auf Gläubigerseite erhebliche Forderungsausfälle.
Viele Lieferanten, gerade auch kleinere Handwerksbetriebe, geraten
durch diese Zahlungsausfälle selbst in Schwierigkeiten. Die
Irritation bei Gläubigern und Gläubigervertretern angesichts der
Tatsache, dass sie bei der Anhörung "draußen vor der Tür" geblieben
sind, ist erheblich", stellt Stephan Jender, Geschäftsführer der
Bremer Seghorn Inkasso GmbH, fest.

"Wenngleich eine Novellierung der Bestimmungen über die
Entschuldung mittelloser Personen einen wesentlichen Teil des
Gesetzesvorhaben darstellt und von erheblicher Bedeutung ist, blieb
sie in der Anhörung ein Randproblem. Lediglich der Sachverständige
der Schuldnervertreter konnte die Chance einer detaillierten
Auseinandersetzung mit den entsprechenden Bestimmungen nutzen",
bilanzierte Jender den Anhörungsverlauf.

"Für uns Gläubigervertreter ist der Ablauf dieser Expertenanhörung
unverständlich", so Jender weiter. Er brachte das Unverständnis auf
den Punkt: " Die Gläubiger sind diejenigen, die im Wesentlichen das
Insolvenzverfahren bezahlen, da das verwertbare Vermögen eines
insolventen Schuldners zunächst zur Deckung der Verfahrenskosten und
nicht zur Zahlung von offenen Rechnungen verwandt wird. Die Gläubiger
sind zudem die Hauptbetroffenen eines Insolvenzverfahrens, denn sie
verlieren regelmäßig ihre Forderung ganz oder in erheblicher Höhe.
Der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum gerade die eigentlich Betroffenen von der
Anhörung ausgeschlossen sind."

Kritik wird gehört / Lob fällt unter den Tisch

Jender sieht in der Nichtberücksichtigung eines wesentlichen
Verfahrensbeteiligten die erhebliche Gefahr, dass die Anhörung viele
in der Praxis erhebliche Aspekte ausblendet: "Das Ergebnis der
Anhörung zeigt in erster Linie die massive Kritik vieler
Sachverständiger - zum Teil in Fragen, die man getrost als
Nebenkriegsschauplatz bezeichnen kann. Es wird leider völlig
übersehen, dass der Gesetzgeber im Bereich der masselosen
Verbraucherinsolvenzverfahren mit seinem Entwurf einen durchaus
praktikablen Weg gefunden hat, der allen Verfahrensbeteiligten die
Arbeit erheblich erleichtern und Kosten sparen wird. Es wäre fatal,
diese in weiten Teilen guten Ansätze über Bord zu werfen. Für die
Praxis wenig hilfreich und kaum verständlich ist, wenn
Sachverständige sogar indirekt empfehlen, die gesamte Reform
einzustampfen."

Jender betonte, dass die Vereinfachungen in der Frage des
außergerichtlichen Einigungsversuchs und im Verfahren zur
Forderungsanmeldung praxisgerecht sind. Auch der Verzicht auf eine
Eröffnung masseloser Verfahren sei der richtige Weg.

Jender: "Entschuldung zum Nulltarif darf es nicht geben"

Schließlich sei die geplante Kostenbeteiligung des Schuldners an
den Verfahrenskosten ein längst überfälliges Signal: "Eine
vollständige Befreiung von allen Verbindlichkeiten zulasten der
Gläubiger und auf Kosten der Allgemeinheit weist in die falsche
Richtung. Eine Entschuldung zum Nulltarif darf es nicht geben. Die
vorgesehenen Kosten von EUR 13.- pro Monat, die der Schuldner des
masselosen Verfahrens aufzubringen hat, sind moderat."

Jender gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass seitens der
Bundesregierung hier ein Einlenken stattfinde und bei künftigen
Gesetzgebungsvorhaben, die die Belange der Gläubigerschaft betreffen,
diese auch um eine Stellungnahme gebeten würden: "Nur mit allen
Farben des Spektrums kann ein gutes Bild entstehen - die Erfahrungen
der Praxis wären hierfür sehr hilfreich", so Stephan Jender
abschließend.

Hintergrund:

Als eines der größten konzernunabhängigen Inkasso-Unternehmen
Deutschlands bearbeitet die Seghorn Inkasso GmbH in Bremen derzeit
mehr als eine Million Inkassoaufträge. Das Unternehmen ist an einer
fünfstelligen Anzahl laufender Verbraucherinsolvenzverfahren als
Vertreter von Gläubigern beteiligt. Weitere Informationen unter
www.seghorn.de.

Originaltext: Seghorn Inkasso GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42987
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42987.rss2

Pressekontakt:
gmc Marketing & PR
E-Mail: info@gmc-pressebuero.de
Tel.: 04283/980106


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