euro adhoc: Bayer Schering Pharma AG / Zwischenmitteilung
Geschrieben am 28-04-2008 |
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28.04.2008
Zwischenmitteilung der Bayer Schering Pharma AG vom 28. April 2008
Bayer Schering Pharma AG weiter auf Wachstumskurs
Aufgrund der Integration der Bayer Schering Pharma AG in den Bayer-Konzern sowie der damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Änderungen sind die absoluten Werte der Bayer Schering Pharma AG Gruppe inklusive deren Segmente nicht mehr mit den entsprechenden Vorjahresperioden vergleichbar. Daher wird auf Zahlenangaben verzichtet. Zu den Umsatzerlösen der Hauptprodukte von Bayer Schering Pharma - inklusive des Geschäfts, das inzwischen in anderen Gesellschaften des Bayer-Konzerns ausgewiesen wird - verweisen wir auf den Finanzbericht des Bayer-Konzerns zum 31. März 2008.
Erfreulicher operativer Geschäftsverlauf von Bayer Schering Pharma
In unserem Geschäftsfeld Women's Healthcare trugen vor allem die oralen Kontrazeptiva der Produktgruppe Yasmin®/YAZ®/Yasminelle® zum positiven Geschäftsverlauf bei.
Im Geschäftsfeld Diagnostische Bildgebung erhöhte sich der Umsatz mit Ultravist®, wobei der Vorjahresumsatz durch eine vorübergehende Distributionsunterbrechung von Ultravist® in der Formulierung 370 mgI/ml belastet war.
Im Geschäftsfeld Spezial-Therapeutika konnte der Umsatz mit Betaferon®/Betaseron® zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) wiederum gesteigert werden.
Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den Bayer-Konzern
Mit Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Ende Oktober 2006 wurde mit der Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den Bayer-Konzern sowie der Zusammenführung des Pharma-Geschäfts der Bayer Schering Pharma AG und ihrer Tochtergesellschaften mit den Pharma-Aktivitäten des Bayer- Konzerns begonnen. Beide Pharma-Geschäfte werden einheitlich im Interesse des Bayer-Konzerns bzw. des Bayer-Teilkonzerns Bayer HealthCare geführt. Alle wesentlichen Funktionsbereiche, insbesondere Forschung & Entwicklung, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Marketing sowie Verwaltung, wurden zwischenzeitlich zusammengelegt.
Im Rahmen der Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den Bayer- Konzern ist im 1. Quartal 2008 eine Gesellschaft durch Verschmelzung auf eine Gesellschaft des Bayer-Konzerns aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. In den Jahren 2006 und 2007 sind in diesem Zusammenhang insgesamt 89 Gesellschaften durch Verkauf bzw. Anteilstausch aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.
Zur Erleichterung der Umsetzung der erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen strebt die Bayer Schering GmbH als Hauptaktionär der Bayer Schering Pharma AG die Übernahme sämtlicher Anteile an der Bayer Schering Pharma AG an. Laut Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Bayer Schering Pharma AG vom 17. Januar 2007 sollen dazu die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung von 98,98 E je Aktie auf den Hauptaktionär Bayer Schering GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Bayer AG, übertragen werden. Außenstehende Aktionäre haben gegen diesen Beschluss Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
Rechtliche Risiken
Hinsichtlich der Risikolandschaft verweisen wir im Wesentlichen auf die Darstellung auf den Seiten 48-55 im Geschäftsbericht 2007 der Bayer Schering Pharma AG. Der Geschäftsbericht 2007 der Bayer Schering Pharma AG steht unter www.schering.de kostenlos zum Herunterladen bereit. Seitdem hat es folgende wesentliche Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:
Yasmin®: Auf Seite 50 des Geschäftsberichts 2007 der Bayer Schering Pharma AG berichteten wir, dass Bayer Schering Pharma vor einem US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen Barr Pharmaceuticals Inc. und Barr Laboratories Inc. eingereicht hat. Darin wird Barr wegen seiner angestrebten generischen US- Version des oralen Verhütungsmittels Yasmin® von Bayer Schering Pharma Patentverletzung vorgeworfen. Im Juni 2005 reichte Barr eine Gegenklage ein, in der die Ungültigerklärung des Patents von Bayer Schering Pharma beantragt wurde. Anfang März 2008 hat das US-Bundesgericht das Patent ´531 der Bayer Schering Pharma AG für Yasmin® für ungültig erklärt. Bayer Schering Pharma hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingereicht.
Im März 2008 haben die Bayer HealthCare Pharmaceuticals Inc. und die Bayer Schering Pharma AG zwei Mitteilungen über einen abgekürzten Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel (Abbreviated New Drug Application - "ANDA") erhalten, mit dem die Firmen Watson Laboratories Inc. und Sandoz Inc. jeweils die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version von Bayer Schering Pharmas oralem Kontrazeptivum Yasmin® in den Vereinigten Staaten verfolgen. Bayer Schering Pharma hat deswegen vor einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklage gegen Watson und Sandoz eingereicht.
YAZ®: Auf Seite 50 des Geschäftsberichts 2007 der Bayer Schering Pharma AG berichteten wir, dass Barr Laboratories Inc. im Januar 2007 ein ANDA- Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US-Version des oralen Verhütungsmittels YAZ® von Bayer Schering Pharma eingereicht hat. Im Oktober 2007 erhielt Bayer Schering Pharma die Mitteilung, dass Watson Laboratories Inc. ebenfalls ein ANDA-Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US- Version von YAZ® eingeleitet hat. Beide Zulassungsanträge behaupten Ungültigkeit und/oder Nichtverletzung der Patente von Bayer Schering Pharma. Bayer Schering Pharma hat eine Patentverletzungsklage gegen Watson eingereicht, die unter anderem die Verletzung von Bayer Schering Pharmas Patent '531 geltend macht. Bayer Schering Pharmas Patent '531 ist ebenfalls Streitgegenstand in der im vorhergehenden Absatz erwähnten Patentverletzungsklage gegen Barr, die das orale Verhütungsmittel Yasmin® betrifft. Bayer Schering Pharma prüft derzeit, wie sich die Gerichtsentscheidung im Patentrechtsstreit um Yasmin® auf YAZ® auswirkt. Unabhängig von dem Ergebnis der Gerichtsentscheidung, mit der das Patent '531 für Yasmin® für ungültig erklärt wurde, hat Bayer Schering Pharma in den USA Exklusivität für YAZ® als orales Kontrazeptivum bis zum 16. März 2009. Generika-Hersteller können daher eine generische Version von YAZ® in der Indikation orale Verhütung unter keinen Umständen vor dem 16. März 2009 vermarkten.
Die Aktien der Bayer Schering Pharma AG sind seit Mitte März 2007 nicht mehr zum Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Daher unterliegt die Bayer Schering Pharma AG seitdem nicht mehr den erweiterten Berichtspflichten des Prime Standard, sondern nur noch den allgemeinen Berichtspflichten der Börsenzulassungsverordnung und den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das WpHG verpflichtet seit 2007 börsennotierte Unternehmen, zweimal jährlich eine Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Die American Depositary Receipts (ADRs) der Bayer Schering Pharma AG werden seit November 2006 nicht mehr an der New York Stock Exchange gehandelt. Am 2. September 2007 endete zudem die Registrierung der Aktien der Bayer Schering Pharma AG bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC). Die Bayer Schering Pharma AG unterliegt seitdem nicht mehr den mit der Registrierung verbundenen Pflichten nach dem US-amerikanischen Wertpapierrecht einschließlich des Sarbanes-Oxley Act von 2002. Insbesondere wird die Bayer Schering Pharma AG keine weiteren Jahresberichte auf Form 20-F veröffentlichen. Die Sekundärnotierung der Bayer Schering Pharma AG an der Swiss Exchange (SWX) wurde am 28. Dezember 2007 beendet. Die Inhaberaktien der Bayer Schering Pharma AG werden weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse kotiert bleiben.
Berlin, den 28. April 2008
Bayer Schering Pharma Aktiengesellschaft Der Vorstand
Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Zwischenmitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns und der Bayer Schering Pharma AG Gruppe beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Bayer Schering Pharma AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Branche: Pharma ISIN: DE0007172009 WKN: 717200 Börsen: Börse Berlin / Regulierter Markt Börse Stuttgart / Regulierter Markt Börse Düsseldorf / Regulierter Markt Börse Hannover / Regulierter Markt Börse München / Regulierter Markt Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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