Südwest Presse: Kommentar zum BND-Bericht
Geschrieben am 19-05-2006 |
Ulm (ots) - Es gibt offenbar zwei Gruppen von Journalisten, die im Schäfer-Bericht über die illegale Zusammenarbeit dem Bundesnachrichtendienst (BND) auftauchen. Da gibt es jene Sumpfblüten, welche in ihrer Nähe zum Auslandsgeheimdienst auch die journalistische Distanz verloren und sich dazu hergegeben haben, selbst zu Spitzeln zu werden. Und es gibt jene Kollegen, die vom BND überwacht wurden, ohne davon zu wissen. Hinzu kommen offenbar Details der Überwachung, die tief in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen reichen. Diese Fußangeln hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wohl nicht bedacht, als es beschloss, den Schäfer-Bericht zu veröffentlichen. Und es gibt Journalisten, die sich dagegen wehren, nicht nur unschuldige Opfer der BND-Überwachung geworden zu sein, sondern nun auch Details aus ihrem Privatleben in der Zeitung lesen zu müssen. Dabei gibt es ein Vorbild, nach dem man aus der Zwickmühle zwischen Aufklärungsinteresse und Schutz der Privatsphäre herauskommen könnte. Es ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das genau regelt, welche Daten aus der Stasi-Überwachung an die Öffentlichkeit kommen müssen und welche nicht. Gewiss kann das PKG die Affäre nicht einfach an Marianne Birthler von der Stasi-Unterlagen-Behörde übertragen. Aber nachlesen können die Abgeordneten, was bei der Veröffentlichung geschwärzt werden muss und was zur dringend erforderlichen Aufklärung der Affäre beiträgt.
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