Viele Belege führen zur Steuererklärung / Mit dem Steuerberater dem Steuerchaos Paroli bieten
Geschrieben am 29-04-2008 |
Nürnberg (ots) - Der Stichtag rückt wieder näher: Bis zum 31. Mai müssen alle, die ihre Steuererklärung für 2007 selbst erstellen und zu deren Abgabe verpflichtet sind, diese beim Finanzamt abgegeben oder eine Fristverlängerung beantragt haben. Aber was ist eigentlich sinnvoller: Berechnungsprogramme für die Steuererklärung aus dem Fachhandel, entsprechende Internettools oder doch der Rat des Steuerberaters?
"Für einen Großteil der Steuerpflichtigen erstellen die angebotenen Steuerberechnungsprogramme und Online-Anwendungen sicherlich die richtige Berechnung", sagt Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG. Schwierig wird es allerdings, wenn es um komplexere Sachverhalte geht, wie etwa bei Selbstständigen. Dann entstehen zwei grundlegende Probleme: Die Programme aus dem Fachmarkt können diese Sachverhalte nicht immer abbilden und - schwerwiegender - dies ist für den Anwender meist nicht erkennbar. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten werden daher nicht optimal genutzt. Meist kann diese nur der Steuerberater angepasst an die individuellen Lebensverhältnisse des Steuerpflichtigen korrekt ermitteln. Im Zweifel, zum Beispiel bei Gesetzesänderungen, sollte immer der steuerliche Berater zu Rate gezogen werden. "Das ist, auch wenn es Geld kostet, meistens ein Stück billiger, als es nicht zu tun", so Kempf.
Lieber zu viele Belege, als zu wenig
Vor einer Frage stehen alle Steuerpflichtigen, egal ob sie ihre Erklärung selbst erstellen oder den Steuerberater beauftragen: Welche Rechnungen und Quittungen sind überhaupt steuerlich absetzbar, welche müssen aufgehoben werden? Kempf: "Als Faustregel gilt: Lieber einen Beleg mehr aufheben, als einen zu früh weggeworfen!" Für die Steuer relevant sind insbesondere Belege, die mit der unmittelbaren Einnahmenerzielung, mit außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben wie Spenden zu tun haben.
Der wichtigste Rat ist aber der, überhaupt eine Steuererklärung abzugeben. Denn das meiste Geld wird von denen verschenkt, die sich dafür nicht die Zeit nehmen. Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich zur Steuererklärung verpflichtet sind, können sich freiwillig veranlagen lassen. So erhalten sie zu viel bezahlte Steuern zurück. Für die so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2007 haben Steuerzahler noch bis Ende 2011 Zeit, denn seit Januar 2008 gilt für die freiwillige Steuererklärung eine Frist von vier Jahren.
Vollständiger Meldungstext unter www.datev.de/presse .
Originaltext: DATEV eG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51295 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51295.rss2
Pressekontakt: DATEV eG Claudia Specht Tel. 0911 276-1450 claudia.specht@datev.de
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