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Viele Belege führen zur Steuererklärung / Mit dem Steuerberater dem Steuerchaos Paroli bieten

Geschrieben am 29-04-2008

Nürnberg (ots) - Der Stichtag rückt wieder näher: Bis zum 31. Mai
müssen alle, die ihre Steuererklärung für 2007 selbst erstellen und
zu deren Abgabe verpflichtet sind, diese beim Finanzamt abgegeben
oder eine Fristverlängerung beantragt haben. Aber was ist eigentlich
sinnvoller: Berechnungsprogramme für die Steuererklärung aus dem
Fachhandel, entsprechende Internettools oder doch der Rat des
Steuerberaters?

"Für einen Großteil der Steuerpflichtigen erstellen die
angebotenen Steuerberechnungsprogramme und Online-Anwendungen
sicherlich die richtige Berechnung", sagt Prof. Dieter Kempf,
Vorstandsvorsitzender der DATEV eG. Schwierig wird es allerdings,
wenn es um komplexere Sachverhalte geht, wie etwa bei
Selbstständigen. Dann entstehen zwei grundlegende Probleme: Die
Programme aus dem Fachmarkt können diese Sachverhalte nicht immer
abbilden und - schwerwiegender - dies ist für den Anwender meist
nicht erkennbar. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten werden
daher nicht optimal genutzt. Meist kann diese nur der Steuerberater
angepasst an die individuellen Lebensverhältnisse des
Steuerpflichtigen korrekt ermitteln. Im Zweifel, zum Beispiel bei
Gesetzesänderungen, sollte immer der steuerliche Berater zu Rate
gezogen werden. "Das ist, auch wenn es Geld kostet, meistens ein
Stück billiger, als es nicht zu tun", so Kempf.

Lieber zu viele Belege, als zu wenig

Vor einer Frage stehen alle Steuerpflichtigen, egal ob sie ihre
Erklärung selbst erstellen oder den Steuerberater beauftragen: Welche
Rechnungen und Quittungen sind überhaupt steuerlich absetzbar, welche
müssen aufgehoben werden? Kempf: "Als Faustregel gilt: Lieber einen
Beleg mehr aufheben, als einen zu früh weggeworfen!" Für die Steuer
relevant sind insbesondere Belege, die mit der unmittelbaren
Einnahmenerzielung, mit außergewöhnlichen Belastungen oder
Sonderausgaben wie Spenden zu tun haben.

Der wichtigste Rat ist aber der, überhaupt eine Steuererklärung
abzugeben. Denn das meiste Geld wird von denen verschenkt, die sich
dafür nicht die Zeit nehmen. Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich
zur Steuererklärung verpflichtet sind, können sich freiwillig
veranlagen lassen. So erhalten sie zu viel bezahlte Steuern zurück.
Für die so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2007 haben
Steuerzahler noch bis Ende 2011 Zeit, denn seit Januar 2008 gilt für
die freiwillige Steuererklärung eine Frist von vier Jahren.

Vollständiger Meldungstext unter www.datev.de/presse .

Originaltext: DATEV eG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51295
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51295.rss2

Pressekontakt:
DATEV eG
Claudia Specht
Tel. 0911 276-1450
claudia.specht@datev.de


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