SoVD: UN-Konvention für Rechte behinderter Menschen zügig ratifizieren
Geschrieben am 02-05-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Am 3. Mai wird die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen offiziell in Kraft treten, nachdem sie inzwischen von 20 Staaten ratifiziert worden ist. Damit gilt die UN-Konvention in den Staaten, die sie bereits ratifiziert haben.
Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen zügig zu ratifizieren und umzusetzen. Deutschland sollte bei der Umsetzung der UN-Konvention eine Vorreiterrolle einnehmen.
Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Aus der UN-Konvention ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland. Zum Beispiel enthält die Konvention einen klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit.
Der SoVD erwartet von der Umsetzung der UN-Konvention neue Impulse für die Verwirklichung einer umfassenden Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Dies gilt insbesondere im Bereich der Bildungspolitik, der Arbeitsmarktpolitik und der Barrierefreiheit.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Dorothee Winden SoVD-Bundesverband Pressestelle Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123 Fax: 030/72 62 22 328 E-Mail: pressestelle@sovd.de
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