Magdeburg/Hannover/Halle. Sozialminister Gerry Kley hat die Weichen für einen modernen und zukunftsfähigen Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt gestellt. Dazu unterschrieb er am Montag in Halle eine Kooperationsvereinbarung mit den Unfallversicherungsträgern, für die Dieter Benscheidt, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Bernhard Förster, Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für die Landesbezogene Stelle der Unfallversicherungsträger unterzeichnet haben.
'Ende 2005 habe ich mich für eine Arbeitsschutzpartnerschaft in Sachsen-Anhalt und für eine übergreifende Kooperationsorientierung im Arbeitsschutz ausgesprochen. Wenn die staatliche Arbeitschutzverwaltung und Berufsgenossenschaften in der Prävention stärker zusammen arbeiten, dann zahlt sich das zuerst für die Gesundheit der Beschäftigten und nicht zuletzt auch in barer Münze für die Berufsgenossenschaften aus. Mit der Unterzeichnung heute können künftig alle Kräfte noch effektiver auf das Ziel 'gesunde Beschäftigte' konzentriert werden', sagte der Minister.
Auch Dieter Benscheidt und Bernhard Förster lobten: 'Die vereinbarte Kooperation ist ein wesentlicher Schritt für eine gemeinsame zukunftsorientierte Arbeitsschutzstrategie in Deutschland zum Nutzen der Beschäftigten und Arbeitgeber. Sie dient dazu, die großen Potenziale des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Produktivität der Unternehmen und das Wohlergehen der Beschäftigten zu nutzen.'
Die intensivere Zusammenarbeit zwischen den Berufsgenossenschaften und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung soll dazu beitragen, die Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit dienen, künftig noch effektiver zu unterstützen. Insbesondere soll dadurch ein aufeinander abgestimmtes arbeitsteiliges Handeln zwischen den Aufsichtsdiensten erreicht werden. Damit wird auch den Prinzipien eines modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltungshandelns Rechnung getragen, um den Betrieben den Umgang mit gesundheitsbezogenen Anforderungen der Arbeitswelt zu erleichtern. Außerdem wollen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger zukünftig verstärkt im Bereich der Aus- und Weiterbildung kooperieren.
Die Vereinbarung schafft Voraussetzungen für bessere präventive Arbeit. So soll der Entstehung von Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen wie Lärmschwerhörigkeiten oder Hauterkrankungen vorgebeugt werden und durch abgestimmte Aktionen in den Regionen den wichtigsten Themen des Arbeitsschutzes ein größeres Gewicht verleihen. Vorgesehen sind vielfältige branchenbezogene und branchenübergreifende Aktionen zur Reduzierung arbeitsbedingter Gesundheits-gefahren.
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