Yamaha gibt nach Gerichtsverfahren in China Urteil zu seinen Gunsten und Erhalt einer Abfindung bekannt
Geschrieben am 08-05-2008 |
Tokio (ots/PRNewswire) -
Yamaha Corporation (TSE 1st Section:7951, Zentrale: Hamamatsu-shi, Shizuoka; Präsident: Mitsuru Umemura, nachstehend: Yamaha) gibt bekannt, dass das Unternehmen in seinem Gerichtsverfahren über eine Urheberrechtsverletzung in China ein Urteil zu seinen Gunsten und eine Abfindung erhalten hat. Yamaha eröffnete vor dem Beijing Second Intermediate People's Court im November 2006 einen Prozess gegen Deli Electronics (Shenzhen) Co., Ltd. (Zentrale: Shenzhen, Guangdong), einem chinesischen Hersteller elektronischer Musikinstrumente, und drei weiteren Unternehmen bezüglich einer Urheberrechtsverletzung begleitender Stildaten (nachstehend als Style Data bezeichnet), die ursprünglich von Yamaha entwickelt und in seine elektronischen Musikinstrumente integriert worden waren. Das Gericht fällte im Dezember 2007, nachdem es entsprechendes Beweismaterial in seine Untersuchungen mit einbezogen hatte, ein Urteil, welches Yahamas Ansprüche in Bezug auf die in Frage kommenden Punkte als gerechtfertigt ansah. Das Gerichtsurteil enthält die folgenden Hauptpunkte: (1) Style Data sind geistiges Eigentum, das urheberrechtlich geschützt ist, (2) Yamaha besitzt das Urheberrecht für die 26 Style Data, die untersucht wurden und zur Diskussion standen, und (3) die Handlungen der Angeklagten waren Urheberrechtsverletzungen. Das Gericht entschied deshalb, dass sie die Style Data nicht mehr verwenden dürfen, die Verkäufe der Produkte, die diese Daten enthalten, gestoppt werden müssen, sie Yamaha eine Abfindung zahlen und sich bei Yamaha entschuldigen müssen.
Die Angeklagten legten keine Berufung ein und das Urteil wurde rechtsgültig. Nach weiteren Beratungen legte das Gericht Yamaha und den Angeklagten einen Vorschlag zur Entschädigung vor. Eine Abfindungsregelung zugunsten von Yamaha wurde am 29. April erreicht.
Die von den Angeklagten ohne Erlaubnis kopierten Style Data wurden in Yamahas tragbarem Keyboard PSR-640 verwendet, das ursprünglich 1999 auf den Markt gebracht und weltweit verkauft wurde. Die Angeklagten verwendeten diese Style Data in den elektronischen Musikinstrumenten ihrer MEDELI Marke, die in China hergestellt und verkauft werden. Yamaha legte deshalb Klage ein mit der Begründung, dass die Verwendung der Style Data eine Verletzung seiner Urheberrechte darstellt.
Atsushi Muramatsu, General Manager von Yamahas Legal & Intellectual Property Division gab folgenden Kommentar in Bezug auf das Urteil: "Das Urteil ist weltweit das erste das bestätigt, dass Style Data geistiges Eigentum darstellen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind, und dass deren unbefugtes Kopieren eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Yamaha sieht dieses Urteil als bahnbrechend an und wird sich in der Zukunft resolut gegen solche Urheberrechtsverletzungen wehren, während wir gleichzeitig geistiges Eigentum respektieren und schützen".
Kontakt: Mr. Misao Tanaka Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit YAMAHA CORPORATION Tel: +81-3-5488-6601 Fax: +81-3-5488-5060 E-Mail Adresse: misao_tanaka@gmx.yamaha.com 17-11, Takanawa 2-chome, Minato-ku Tokio 108-8568 www.global.yamaha.com
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