Bernhardt/Gutting/Aigner: Union lehnt Schulgeldpläne des Bundesfinanzministeriums ab
Geschrieben am 09-05-2008 |
Berlin (ots) - Zur vorgesehenen Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld im Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Olav Gutting MdB, sowie die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Die im Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 vorgesehene Regelung, dass Schulgeldzahlungen für den Besuch von Privatschulen ab 2011 überhaupt nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, lehnt die Union entschieden ab.
Bislang können noch 30 % des Schulgeldes für den Besuch von Privatschulen als Sonderausgaben abgezogen werden. Bis zur vollständigen Streichung ab 2011 sieht der Referentenentwurf eine Übergangsregelung vor und zwar eine Begrenzung auf 3.000 EUR in 2008, auf 2.000 EUR in 2009 und auf 1.000 EUR in 2010.
Hintergrund für die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das oberste Europäische Gericht hat im September 2007 entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen in anderen EU-Staaten schicken, auch Anspruch auf die Steuerbegünstigung durch den deutschen Fiskus haben. Im Klartext: Der Staat darf deutsche Privatschulen nicht besser stellen als andere Privatschulen in Europa.
Diese Vorgabe der EuGH-Richter will das Bundesfinanzministerium nun offensichtlich dazu nutzen, um in Zukunft überhaupt keine Schulgeldzahlung mehr für den Besuch von Privatschulen steuerlich absetzbar zu machen.
Dabei stellt das Bundesfinanzministerium in seiner Gesetzesbegründung selbst fest, dass in der Vergangenheit nur in 3 % der Fälle der absetzbare Höchstbetrag der Schuldgeldzahlungen über 2.000 EUR lag.
Es besteht daher überhaupt keine Veranlassung, die steuerliche Absetzbarkeit von Schuldgeldzahlungen in voller Höhe zu streichen. Nichts anderes gilt auch nach dem Urteil des EuGH. Es ist allein Sache der Familien, sich ggf. für eine Privatschule im Ausland zu entscheiden. Dabei ist auch zu sehen, dass derzeit nur rund 17.000 deutsche Schülerinnen und Schüler an Schulen außerhalb Deutschlands angemeldet sind.
Demgegenüber besuchten im Schuljahr 2005/06 rund 873.000 Schülerinnen und Schüler private Schulen in Deutschland; das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr und 52,0 % mehr als 1992. Von den 12,3 Millionen Schülerinnen und Schülern in öffentlichen und privaten Schulen wurde damit im Schuljahr 2005/06 rund jeder 14. Schüler in einer Privatschule unterrichtet (1992/93 jeder 20. Schüler).
Eine vollständige Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schuldgeld schießt daher weit über das Ziel hinaus. Die Union ist nicht bereit diesen Weg, der ein Anschlag auf das wichtige Privatschulwesen in Deutschland ist, mitzugehen. Unser Ziel ist es, das Bildungsangebot in Deutschland zu verbessern und nicht - wie im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen - einzuschränken.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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