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KfW begibt fünfjährige Umtauschanleihe auf Aktien der Deutschen Telekom AG

Geschrieben am 13-05-2008

Frankfurt (ots) - Die KfW begibt heute eine Umtauschanleihe auf
Stammaktien der Deutschen Telekom AG ("Umtauschaktien"). Die
Umtauschanleihe hat ein Basisvolumen von EUR 3,0 Mrd. Die Anleihe
kann durch Ausübung einer Greenshoe Option um weitere EUR 0,3 Mrd.
erhöht werden. Die Begebung der Umtauschanleihe steht im Zeichen der
Fortführung der von Bund und KfW durchgeführten erfolgreichen
Privatisierungsstrategie der Deutschen Telekom AG.

"Angesichts des derzeitigen Aktienkurses der Deutschen Telekom
erwartet die KfW, dass die im August fällige ausstehende
Umtauschanleihe auf Telekom-Aktien in Bar zurückgezahlt wird",
erklärt Dr. Frank Czichowski, Treasurer der KfW, und fügt hinzu: "Wir
wollen nun dem Kapitalmarkt ein klares Signal senden, dass sich
sowohl das Bundesministerium der Finanzen als auch die KfW mit diesem
Instrument weiterhin der Fortführung des Privatisierungsprozesses der
Deutschen Telekom verpflichtet fühlen."

Die Umtauschanleihe hat eine Laufzeit von 5 Jahren und 1 Monat,
ist ab dem dritten Kupontermin nach 3 Jahren und 1 Monat
vorbehaltlich eines Kündigungsschwellenwertes (hurdle rate) von 130 %
kündbar und bei Fälligkeit zu 100 % des Nominalwertes rückzahlbar.
Die Umtauschanleihe wird mit einem Kupon von 2,875 % bis 3,375 % und
einer Umtauschprämie von 25 % bis 30 % vermarktet. Die genaue Höhe
von Kupon und Umtauschprämie werden bei Kursfestlegung festgesetzt.

Die mit der Umtauschanleihe aufgenommenen Mittel sind Teil des von
der KfW für 2008 angekündigten Refinanzierungsvolumens, das ca. EUR
70 Mrd. betragen wird.

Die KfW und der Bund halten Anteile von jeweils 16,9 % bzw. 14,8 %
an der Deutschen Telekom AG (ca. 1.382 Millionen Aktien insgesamt).
Die der Umtauschanleihe zugrunde liegende endgültige Anzahl
Umtauschaktien wird bei Kursfestlegung ermittelt. Der
Referenzkurswert der Deutschen Telekom AG wird anhand des
volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP") des Aktienkurses der
Deutschen Telekom AG während des Bookbuilding-Verfahrens bis
Kursfestlegung festgelegt.

Die KfW hat einer Stillhalteperiode (lock up) von 180 Tagen für
ihre verbleibende Beteiligung an der Deutschen Telekom AG zugestimmt.

Die Umtauschanleihe wird gemäß Regulation S ausschließlich bei
institutionellen Investoren außerhalb der USA platziert. Es wird
davon ausgegangen, dass die Umtauschanleihe am regulierten Markt an
der Frankfurter Börse notiert wird. Bei der Emission treten Goldman
Sachs International und Morgan Stanley Bank AG als Joint Bookrunners
und Joint Lead Managers auf.

Zeitgleich mit der Transaktion und in Abhängigkeit der
Marktbedingungen erwägt die KfW, einen Teil ihrer ausstehenden, im
August 2008 fälligen und in Stammaktien der Deutschen Telekom
umtauschbaren Umtauschanleihe zurückzukaufen.

Im Zusammenhang mit der Begebung der Schulverschreibungen handelt
die Morgan Stanley Bank AG (selbst oder durch für sie handelnde
Personen) als Stabilisierungsmanager und kann Maßnahmen zur
Stabilisierung des Börsen- oder Marktpreises der
Schuldverschreibungen oder verbundener Instrumente
("Stabilisierungsmaßnahmen") ergreifen. Der Stabilisierungsmanager
ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Insofern gibt es keine Garantie, dass Stabilisierungsmaßnahmen
tatsächlich ergriffen werden. Wenn Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen
werden, so können diese jederzeit ohne vorherige Ankündigung wieder
beendet werden. Solche Maßnahmen können ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Kursfestlegung ergriffen werden. Soweit sie
ergriffen werden, müssen die Stabilisierungsmaßnahmen spätestens (i)
am 30. Kalendertag nach Valuta der Transaktion oder (ii) am 60.
Kalendertag nach der Zuteilung der Schuldverschreibungen an die
Investoren beendet sein, wobei der frühere der beiden Zeitpunkte
relevant ist ("Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsmaßnahmen
können zu einem höheren Börsen- oder Marktpreis der
Schuldverschreibungen und damit verbundener Instrumente führen, als
es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Ferner können
Stabilisierungsmaßnahmen zu einem Börsen- oder Marktpreis der
Schuldverschreibungen auf einem Niveau führen, das nicht langfristig
aufrechterhalten werden kann.

DISCLAIMER

THIS ANNOUNCEMENT IS NOT AN OFFER OF SECURITIES FOR SALE IN THE
UNITED STATES. This announcement is not for distribution, directly or
indirectly, in or into the United States or to any US person (as
defined in Regulation S under the US Securities Act of 1933, as
amended). Neither the Exchangeable Bonds nor the Exchange Shares have
been or will be registered under the US Securities Act. The
Exchangeable Bonds and Exchange Shares may not be offered or sold in
the United States absent registration or an exemption from
registration under the US Securities Act. The Exchangeable Bonds and
Exchange Shares may therefore not be offered, sold or delivered
within the United States.

In the United Kingdom, this announcement is being distributed only
to, and is directed only at, qualified investors within the meaning
of Art. 2(1)(e) of the Prospectus Directive ("Qualified Investors")
(i) who have professional experience in matters relating to
investments falling within Article 19(5) of the Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, as amended
(the "Order") and Qualified Investors falling within Article 49(2)(a)
to (d) of the Order, and (ii) to whom it may otherwise lawfully be
communicated (all such persons together being referred to as
"relevant persons"). This document must not be acted on or relied on
(i) in the United Kingdom, by persons who are not relevant persons,
and (ii) in any member state of the European Economic Area other than
the United Kingdom, by persons who are not Qualified Investors.

Goldman Sachs International und die Morgan Stanley Bank AG handeln
im Zusammenhang mit der Emission der Umtauschanleihen ausschließlich
für die KfW und sind keinem Dritten gegenüber verpflichtet, den
Schutz zu gewähren, den sie üblicherweise ihren jeweiligen Kunden
gewähren oder hinsichtlich der angebotenen Emission beratend tätig zu
werden.

Hinsichtlich jedes Mitgliedstaates des Europäischen
Wirtschaftsraumes, dessen nationales Recht die Verpflichtung der KfW
zur Veröffentlichung eines Prospektes vor dem öffentlichen Angebot
der Schuldverschreibungen vorsieht (jeweils ein "Relevanter
Mitgliedstaat"), haben Goldman Sachs International und die Morgan
Stanley Bank AG versichert, dass sie kein öffentliches Angebot der
Schuldverschreibungen in dem Relevanten Mitgliedstaat gemacht haben
und dies auch nicht machen werden, sofern nicht ein Prospekt gemäß
den anwendbaren nationalen Gesetzen und Bestimmungen veröffentlicht
wurde.

Originaltext: KfW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41193
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41193.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Alexander Mohanty
Tel.: 069 7431-4494
E-Mail: alexander.mohanty@kfw.de

KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM)
Tel. 069 7431-4400, Fax: 069 7431-3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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