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Urteil rechtskräftig: "Moskau Team" darf kein Inkasso durchführen

Geschrieben am 13-05-2008

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
(BDIU) hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte
"ITM Inkasso-Team Moskau" Recht zugesprochen bekommen. Das
Landgericht Köln hat in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008)
"ITM" untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder
auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des
Beklagten "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit
körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen".
Das Urteil gegen "ITM" ist rechtskräftig.

"Wir begrüßen dieses von uns erwartete Urteil", erklärt
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. "Inkasso-Unternehmen sind seriöse
Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten
stehen. Sie suchen einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und
Schuldnern. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich zudem in
berufsrechtlichen Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen
verpflichtet."

Originaltext: Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36376
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
c/o muehlhaus & moers kommunikation gmbh
Ihr Ansprechpartner: Marco Weber
Moltkestraße 123-131
50674 Köln

Telefon 0221 - 95 15 33 86
Telefax 0221 - 95 15 33 20

E-Mail: m.weber@muehlhausmoers.de


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