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Kein Nachtaufschlag für Medikamente - Die Notdienstgebühr erstatten die Krankenkassen bei Vermerk auf dem Rezept

Geschrieben am 14-05-2008

Baierbrunn (ots) - Medikamente müssen von Apotheken im Nachtdienst
zu den gleichen Preisen wie zu den normalen Öffnungszeiten abgegeben
werden. Es wird lediglich eine einheitliche Gebühr von 2,50 Euro
berechnet. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den
Krankenkassen erstattet, wenn der Arzt das Rezept mit einem
entsprechenden Vermerk versieht, erklärt der Apotheker Henrik May im
Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Am Notdienst, der eine
Versorgung mit Medikamenten rund um die Uhr sicherstellt, nehmen alle
Apotheken teil. Welche jeweils Dienst hat, ist aus einem Aushang an
der Apothekentür zu erfahren. Auch im Internet geben mehrere Seiten
bundesweite Auskunft über Notdienstapotheken, darunter
www.diabetespro.de.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 5/2008 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52279
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52279.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.gesundheitpro.de
www.wortundbildverlag.de


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