Kein Nachtaufschlag für Medikamente - Die Notdienstgebühr erstatten die Krankenkassen bei Vermerk auf dem Rezept
Geschrieben am 14-05-2008 |
Baierbrunn (ots) - Medikamente müssen von Apotheken im Nachtdienst zu den gleichen Preisen wie zu den normalen Öffnungszeiten abgegeben werden. Es wird lediglich eine einheitliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Krankenkassen erstattet, wenn der Arzt das Rezept mit einem entsprechenden Vermerk versieht, erklärt der Apotheker Henrik May im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Am Notdienst, der eine Versorgung mit Medikamenten rund um die Uhr sicherstellt, nehmen alle Apotheken teil. Welche jeweils Dienst hat, ist aus einem Aushang an der Apothekentür zu erfahren. Auch im Internet geben mehrere Seiten bundesweite Auskunft über Notdienstapotheken, darunter www.diabetespro.de.
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Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 5/2008 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Originaltext: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52279 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52279.rss2
Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.gesundheitpro.de www.wortundbildverlag.de
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