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Fußball-EM 2008 / Kein Heimspiel für Autofahrer / ADAC: Bei Missachtung der Verkehrsregeln drohen hohe Bußgelder

Geschrieben am 14-05-2008

München (ots) - Während der Fußball-Europameisterschaft 2008 wird
an den österreichischen Grenzen vorübergehend wieder kontrolliert.
Aus diesem Grund weist der ADAC darauf hin, dass Fußballfans, die mit
dem Auto zu einem Spiel nach Österreich fahren, den Personalausweis
oder Reisepass bereithalten müssen. Auch an den schweizerischen
Grenzen wird in der Zeit von 7. bis 29 Juni 2008 verstärkt
kontrolliert, was zu Verzögerungen bei der Anreise führen kann.

Um schnell und ohne Ärger ins österreichische Fußballstadion zu
kommen, sollten Autofahrer auf folgende Bestimmungen achten: Die
Benutzung von Autobahnen ist nur mit gültiger und ordnungsgemäß
angebrachter Vignette erlaubt. Bei Fahren ohne Vignette droht eine
Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro. Eine Warnweste ist mitzuführen und
bei Pannen oder Unfällen zu tragen. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h. Auch die
Promillegrenze von 0,5 darf nicht überschritten werden. Außerdem
gelten in den meisten Städten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur
am Beginn und Ende des Parkbereichs durch ein Schild hingewiesen
wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen
Zonen nicht angezeigt. Parkverstöße werden mit mindestens 21 Euro
geahndet.

In der Schweiz sollten besonders die folgenden Verkehrsregeln
eingehalten werden: Das Befahren von Autobahnen oder
autobahnähnlichen Straßen mit weiß grüner Beschilderung ist
gebührenpflichtig. Es gibt lediglich eine Jahresvignette für 25 Euro.
Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Die Promillegrenze
liegt bei 0,5. Gelbe Kreuze am Fahrbandrand, die mit einer gelben
Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Außerdem besteht an gelben
Linien am Fahrbahnrand Halteverbot. In Städten mit sogenannten
"Blauen Zonen" ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß Beschilderung
gestattet. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken
Fahrstreifen nicht benutzen.

Die Missachtung der Bestimmungen wird mit teilweise hohen
Bußgeldern geahndet. Die Verkehrsvorschriften in der Schweiz und in
Österreich werden laut ADAC während der EM verstärkt überwacht und
Bußgelder an Ort und Stelle kassiert. Geldstrafen, die nicht direkt
in Österreich vollstreckt werden, können nachträglich auch in
Deutschland eingetrieben werden.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7849.rss2

Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
Tel (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de


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