"Panorama"-Bericht über angebliche "Zwei-Klassen-Medizin" ist populistisch und unseriös
Geschrieben am 16-05-2008 |
Berlin (ots) - Der aktuelle Beitrag des ARD-Politmagazins "Panorama" über eine angebliche "Zwei-Klassen-Medizin" für Beamte und Abgeordnete einerseits und gesetzlich Krankenversicherte andererseits ist vom BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft als populistisch und unseriös zurückgewiesen worden. Der Bundesvorsitzende des BDZ und Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion, Klaus H. Leprich, bezeichnete die Darstellung als "populistischen Schwachsinn", der einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt unwürdig sei. "Panorama" bediene mit Halbwahrheiten das Klischee angeblicher Privilegien, verwische die Unterschiede zwischen Beamten und Abgeordneten und schüre eine Neidkampagne, ohne den Tatsachen wirklich auf den Grund zu gehen.
Das Politmagazin hatte in dem am 15. Mai 2008 gesendeten Beitrag berichtet, durch die Vergütungsunterschiede für Ärzte erhielten Beamte und Abgeordnete bei gleichen medizinischen Leistungen eine bevorzugte Behandlung gegenüber gesetzlich Krankenversicherten. "Panorama" behauptet weiter, der Staat könne mehrere Milliarden Euro sparen, wenn die Beihilfe nur noch die Sätze der gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten würde. Die Bundesregierung könne das selbst regeln. Das Politmagazin beruft sich dabei offenbar auf eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, wonach durch die Unterschiede bei den Vergütungen der massive Anreiz entstehe, Privatpatienten bei der Behandlung zu bevorzugen.
BDZ-Chef Leprich erklärte in Berlin, hier werde mit Halbwahrheiten jongliert. Es treffe zu, dass gleiche ärztliche Leistungen für Privatpatienten und nicht nur für Beamte und Abgeordnete in Regel mit dem 2,3-fachen Satz vergütet würden und Beamte neben ihrer privaten Krankenversicherung anstelle des Arbeitgeberbeitrages eine Beihilfe für diese Leistungen erhielten. Es sei jedoch keineswegs so, dass sich daraus nur Vorteile ergäben. Entgegen den Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung gebe es keine automatische Mitversicherung der Ehepartner und der Kinder; diese müssten vielmehr gesondert versichert werden.
Besonders hart treffe das untere Besoldungsgruppen, so Leprich weiter. Behinderte Menschen hätten ausschließlich Nachteile. Entweder würden sie nur mit erheblichen Zuschlägen in private Krankenkassen aufgenommen oder abgelehnt. Dann müssten sie sich, wie alle freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und Abgeordneten, ohne Erstattung der Arbeitgeberanteile in einer gesetzlichen Kasse versichern. Wer jedoch einmal privat versichert sei, könne nicht mehr wechseln.
Leprich stellt nicht in Abrede, dass Ärzte an Privatpatienten besser verdienen. Es stelle sich allerdings die Frage, ob die Honorare der gesetzlichen Kassen überhaupt noch ausreichten, um eine Arztpraxis wirtschaftlich zu führen und die erforderlichen Leistungen kostendeckend erbringen zu können. Bevor ein öffentlich-rechtlicher Sender in einer derart populistischen und tendenziösen Weise berichte, könnten die Betroffenen und die Gebührenzahler zu Recht erwarten, sich dem Problem objektiv zu nähern. Die Gewährung einer Beihilfe sei eben ein Ersatz für nicht gewährte Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung und kein Privileg.
Originaltext: BDZ - Dt. Zoll- und Finanzgewerkschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2
Pressekontakt: Christof Stechmann
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstraße 169-170 10117 Berlin Telefon 030 - 40816600 Telefax 030 - 40816633 E-Mail: post@bdz.dbb.de Internet: www.bdz.dbb.de
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