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ZDF-Magazin "Frontal21": Unzulässige Abschlussgebühren bei Bausparverträgen / Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt Kreditinstitute ab

Geschrieben am 27-05-2008

Mainz (ots) - Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind
rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden.
Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin
"Frontal21": "Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren
und die Darlehenskosten bei Bausparfinanzierungen vom Markt genommen
werden. "Deswegen hat die Verbraucherzentrale bereits mehrere große
Bausparkassen abgemahnt.

Üblicherweise verlangen Bausparkassen bei Abschluss des Vertrages
ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren. Für den Kauf oder
Bau einer Immobilie werden jedes Jahr mindestens drei Millionen
Bausparverträge abgeschlossen, alle mit Abschlussgebühr. Damit haben
die Bausparkassen über Jahre hinweg mindestens sieben Milliarden Euro
eingenommen, rechnet Strube vor. Zu Unrecht, wie er weiter erklärt.
Er verweist auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Der urteilte in der Vergangenheit schon mehrfach zugunsten der
Kunden, nämlich immer dann, wenn die Dienstleistung eines
Kreditinstituts nicht im Auftrag des Kunden erfolgte.

Die Haltung der Verbraucherschützer stützt auch der Vorsitzende
Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, Anfang
des Jahres in einem juristischen Grundsatz-Artikel. Für die
Abschlussgebühren bei Bausparkassen kommt er zu einem eindeutigen
Ergebnis: "Ein solches Abschlussentgelt ist AGB-rechtlich unzulässig.
Der Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos
sind keine Dienstleistung für den Kunden."

Der Zentrale Kreditausschuss, der unter anderem die
öffentlich-rechtlichen Bausparkassen vertritt, erklärte auf Anfrage,
dies sei Sache der einzelnen Kreditinstitute. Der Verband der
Privaten Bausparkassen beruft sich dagegen auf die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. In einer Stellungnahme
gegenüber "Frontal21" heißt es, Abschlussgebühren seien in den von
der BaFin bestätigten und vom Bundeskartellamt genehmigten
Allgemeinen Bausparbedingungen vorgesehen.

Tatsächlich hat die Rechtsvorgängerin der BaFin vor gut 20 Jahren
solche Abschlussgebühren genehmigt. Doch Hartmut Strube von der
Verbraucherzentrale NRW lässt das nicht gelten: "Damals hätten die
Bausparkassen erkennen können, dass diese Weisung der BaFin völlig
rechtsgrundlos und absurd ist. Die war nicht rechtlich durchsetzbar
aus unserer Sicht. Allerdings wurde sie gerne akzeptiert, denn die
BaFin hat quasi den Bausparkassen einen Freifahrtschein zum
Abkassieren gegeben."

Weitere Informationen in der ZDF Sendung "Frontal21" am Dienstag,
27. Mai 2008, 21.00 Uhr. Nachfragen bitte an die Redaktion
"Frontal21",
Telefon: 030/2099-1254

Fotos sind erhältlich über den ZDF-Bilderdienst, Telefon: 06131 /
70-6100, und über http://bilderdienst.zdf.de/presse/frontal21

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121


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