Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rasterfahndung
Geschrieben am 23-05-2006 |
Berlin (ots) - Die Rasterfahndungen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 waren verfassungswidrig. Dass die Bundesverfassungsrichter dieses Verdikt, das sie bereits am 4. April trafen, am gestrigen Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes öffentlich machten, mag Zufall sein. Ein Denkzettel ist es dennoch. Für frühere wie heutige Innenminister in Bund und Ländern, die - egal, welches Parteibuch sie haben - dem Wahn frönen, alles unter Kontrolle zu haben. Und sich dabei wie weiland ein Herr Höcherl - »Ich trage doch das Grundgesetz nicht ständig unterm Arm« - herzlich wenig um Recht und Gesetz scheren. Eine Ohrfeige aber auch für Parlamentarier, die trotz Warnungen durch Bürgerrechtler wie Juristen fragwürdige Gesetze abnicken oder vor einer Praxis die Augen verschließen, die in Karlsruhe nach Verfassungsbeschwerden couragierter Bürger wie hier lebender Ausländer immer wieder als grundgesetz-widrig gerügt wird.
Dieser Denkzettel für Schily, Beckstein und Co., von einem marokkanischen Studenten erstritten, ist ja nicht der erste. In Karlsruhe fielen zuvor Gesetzesbestimmungen zum Großen Lauschangriff, zur Sicherungsverwahrung, zur Telefonüberwachung, zum Abschuss mutmaßlich von Terroristen entführter Flugzeuge durch. Die Politiker der Opposition haben Recht: Die Anti-Terror-Pakete müssen komplett auf den Prüfstand. Not tut eine radikale Neuausrichtung der Politik: an der Menschenwürde und an den Grundrechten.
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