pafl: Liechtensteinische Regierung legt Gesetzesvorlage zur Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherei-Richtlinie vor
Geschrieben am 04-06-2008 |
Vaduz (ots) - Vaduz, 4. Juni (pafl) - Mit heutiger Beschlussfassung einer umfassenden Gesetzesvorlage hat die liechtensteinische Regierung den Weg zur Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherei-Richtlinie frei gemacht. "Wir rechnen mit einer Umsetzung Anfang nächsten Jahres", sagte Regierungschef Otmar Hasler. Bisher hat lediglich knapp die Hälfte aller EU-Länder die Richtlinie übernommen. "Wir wollen bei der Abwehr von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch zügige und konsequente Umsetzung internationaler Standards weiterhin so führend bleiben wie bisher, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den Schutz der Privatsphäre", fügte Hasler hinzu. Mit der Umsetzung der Richtlinie übernimmt Liechtenstein auch zentrale Empfehlungen aus dem aktuellen Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Die von der EU 2005 erlassene Geldwäscherei-Richtlinie, wurde in das EWR-Abkommen übernommen. Mit der Umsetzung der Bestimmungen aus der 3. EU-Geldwäscherei-Richtlinie in nationales Recht macht Liechtenstein einen weiteren wichtigen Schritt in der gemeinsamen internationalen Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus in Europa. Die 3. EU-Geldwäscherei-Richtlinie dehnt den Anwendungsbereich auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aus und sieht eine Verstärkung und Ausweitung der Sorgfaltspflicht vor. Damit wird der Gefahr begegnet, dass Geldwäscher und Finanzierer des Terrorismus auf nicht regulierte Bereiche ausweichen. Zusätzlich enthält die Richtlinie genauere Bestimmungen zur Identifizierungspflicht der Kunden, zu politisch exponierten Personen und zu Korrespondenzbanken.
Nach der in Liechtenstein üblichen Vernehmlassungsphase, das ist die Zeit, in der die Stellungnahmen zur angestrebten Gesetzesrevision von den betroffenen Berufsverbänden eingeholt werden, soll die Gesetzesvorlage dem Landtag zur Behandlung vorgelegt werden.
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