Vaatz/Hochbaum: Hinzuverdienst bei der Bundeswehr angleichen
Geschrieben am 04-06-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Beschlusses der CDU-Abgeordneten der neuen Bundesländer sowie der AG Verteidigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Hinzuverdienstgrenze bei der Bundeswehr zu vereinheitlichen, erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Arnold Vaatz MdB und der zuständige Berichterstatter und Mitglied im Verteidigungsausschuss, Robert Hochbaum MdB:
Nach 18 Jahren Deutscher Einheit ist es notwendig, die noch bestehende Ungleichbehandlung zwischen Ost und West endlich zu beseitigen. Der Anspruch einer "Armee der Einheit" wird damit weiter umgesetzt. Es ist ein guter Tag für unsere Soldaten. Sie erfahren dadurch mehr Gerechtigkeit und Sicherheit für die Zeit nach ihrer aktiven Verwendung.
Bisher existieren zwei unterschiedliche Gruppen von Militär-Ruhegehaltempfängern - die mit Bundeswehr-Vordienstzeit und die mit NVA-Vordienstzeit bis 1990. Durch eine differenzierte Berechnungsgrundlage des so genannten Ruhegehaltssatzes ergeben sich unterschiedliche Hinzuverdienstmöglichkeiten. Während Pensionäre der Bundeswehr bis zu 120% ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge hinzuverdienen können, sind es bei Pensionären mit NVA-Vordienstzeit nur 325 Euro, sonst entfällt ein Teil des Ruhegehaltes. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass Soldaten per Gesetz gezwungen werden, teilweise bereits ab dem 52. Lebensjahr in den Ruhestand zu gehen, obwohl diese erst ab dem 65. Lebensjahr Anspruch auf ihre Rentenbezüge haben.
Ruhegehaltempfänger mit NVA-Vordienstzeit, die nach 1990 in der Bundeswehr gedient haben, sind somit benachteiligt gegenüber ihren Kollegen aus den alten Bundesländern. Um diese Unterschiedlichkeit aufzuheben, wurde ein Antrag formuliert, der nun in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht wird.
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