Börnsen/Bär: FFG - Fortschritt für den Film
Geschrieben am 04-06-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Vorstellung der Novellierung des Filmförderungsgesetzes im Bundeskabinett durch Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die Berichterstatterin, Dorothee Bär MdB:
Im Mai 2008 hat der deutsche Film einen Marktanteil von 42 Prozent in Deutschland erreicht, eine noch nie dagewesene Zahl. Seit drei Jahren macht der deutsche Film mit Marktanteilen von 20 bis 30 Prozent Furore. Eine neue Filmgeneration von Schauspielern, Regisseuren und Produzenten setzt eigene Akzente und hat die deutsche Filmszene in Aufbruchstimmung versetzt.
Die neue Qualität erweist sich an etlichen internationalen Filmpreisen. Im Konzert der europäischen Filmnationen spielt Deutschland eine größere Rolle als je zuvor. Problematisch ist jedoch, dass zwar immer mehr Kinofilme produziert werden, aber die Besucherzahlen über einen längeren Zeitraum betrachtet rückläufig sind. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Kinobesucher bei rund 4.800 Leinwänden von 137 auf 122 Millionen.
Die heute von Staatsminister Bernd Neumann im Kabinett vorgestellte Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) wird dazu beitragen, die Filmstrukturen in Deutschland zu stärken. Sie setzt Schwerpunkte bei der Förderung von Drehbüchern sowie von Kurzfilmen, was gerade Jungfilmern zugute kommt. Außerdem werden die Förderkriterien flexibilisiert und damit optimiert.
Wir erkennen an, dass im Vorfeld der Novellierung eine breite Diskussion über Monate mit allen Betroffenen stattgefunden hat. Dies gilt auch für die "Einzahler", die über das Förderaufkommen der Filmförderungsanstalt die Finanzierung der Filme sicherstellen. Wir gehen davon aus, dass sich alle ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sind. Wer aus der konzertierten Aktion zur Förderung des deutschen Films aussteigt, gefährdet dessen Gesamtentwicklung.
Wir plädieren dafür, begleitend zur FFG-Novellierung die Umsetzungsprobleme bei der Digitalisierung der Kinos anzugehen. Alle diejenigen, die daraus einen Vorteil ziehen, müssen eine eindeutige Vorleistung erbringen. Der Staat erkennt mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Kino den Film als Kulturgut an. Wir sind uns sicher, dass dieses Entgegenkommen von allen Beteiligten gewürdigt wird.
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