Märkische Oderzeitung: Agenturmeldung Die Märkische Oderzeitung berichtet in ihrer morgigen Ausgabe über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder).
Geschrieben am 04-06-2008 |
Frankfurt/Oder (ots) - Danach droht der Polizei ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro, sollte sie weiterhin dem Abwasserverband Fürstenwalde die Hilfe bei einem Zwangsanschluss in Rauen (Oder-Spree) verwehren.
Frankfurt (Oder). Der Polizei im Landkreis Oder-Spree droht die Zahlung eines Zwangsgeldes. Das berichtet die Märkische Oderzeitung in ihrer morgigen Ausgabe. Das Frankfurter Verwaltungsgericht legte am Dienstag eine Summe von 10 000 Euro fest, sollten die Beamten abermals dem Wasserverband Fürstenwalde ihre Hilfe verweigern. Als Ultimatum legte das Gericht den 10. Juni fest. Bis dahin soll die Polizei dafür sorgen, dass der Verband ein Grundstück in Rauen (Oder-Spree) an das öffentliche Abwassernetz anschließen kann.
Seit acht Jahren widersetzen sich dort Barbara und Thomas Plenzke einem Anschlusszwang. Die Familie verlor zahlreiche Prozesse und wurde zum Anschluss verpflichtet. Bislang konnte die Installation allerdings nicht vollzogen werden. Unter anderem deshalb, weil die zuständige Vollziehungsbeamtin des Wasserverbandes der Zutritt zu dem Grundstück verwehrt wurde. Beim vorerst letzten Versuch am 28. Mai wehrte sich die alarmierte Polizei dem Wasserverband bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen. Gegen die Untätigkeit der Beamten hatte der Verband abermals vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.
Die Beamten stuften es als "unzweckmäßig" ein, den Vertretern des Verbandes einen freien Zutritt zu dem Grundstück zu verschaffen. "Mit Gewalt werde ich das nicht machen", hatte Wachenleiter Eckard Strobel vor Ort mitgeteilt. Solch eine Beurteilung stehe dem Beamten nach Ansicht der Verwaltungsrichter "ausdrücklich nicht zu". Darüber hinaus begründete die Kammer ihre Entscheidung mit dem gültigen Polizeigesetz. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die Beamten den Vertretern des Verbandes einen Zugang zu dem Grundstück hätte verschaffen müssen. Laut Entscheidung der Kammer auch unter Zwang. +++
Originaltext: Märkische Oderzeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2
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