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Übertriebene Mieterhöhung nur teilweise ungültig

Geschrieben am 05-06-2008

Nürnberg (ots) - Gerechtfertigte Mieterhöhungen müssen Mieter
hinnehmen. Doch auch wenn der Vermieter über das Ziel - die
Mietspiegel-Obergrenze - hinausschießt, ist die Erhöhung nicht
vollständig unwirksam, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Zwar dürfen Vermieter die Miete nur bis zur Obergrenze der Spanne
ortsüblicher Vergleichsmieten erhöhen. Doch auch dann, wenn ein
Vermieter zunächst noch mehr verlangt, ist die Mieterhöhung nicht
komplett ungültig. Der Mieter muss in diesem Fall bis zur
Mietspiegel-Obergrenze zahlen, urteilte nach Angaben des
Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR
52/03).

Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter seine
Erhöhungsmöglichkeiten vollständig ausnutzen. Er lag aber geringfügig
über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mieter argumentierte, das
gesamte Erhöhungsverlangen sei deshalb komplett ungültig. Doch diese
Sicht teilten die BGH-Richter nicht. Die Mieterhöhung ist demnach bis
zur Obergrenze der Vergleichsmiete wirksam, nur die darüber
hinausgehende Forderung müsse der Mieter nicht tragen.

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Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
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Millionen Exposé-Aufrufen und über 870.000 Immobilien-Angeboten im
Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15


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