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Auf der Überholspur zur EM / In Österreich und der Schweiz müssen Fußball-Touristen auf ganz besondere Verkehrsregeln achten

Geschrieben am 05-06-2008

Hamburg (ots) - Fußball-Fans im Glück - Nach der Super-WM 2006 in
Deutschland findet vom 7. bis 29. Juni 2008 nun die EM als nächstes
Highlight in unmittelbarer Nähe statt. Nichts wie ab nach Österreich
und in die Schweiz. Aber Vorsicht: Auf den Straßen unserer Nachbarn
gelten strengere Gesetze als hierzulande. Rechtsschutzversicherer
Advocard, der die Interessen seiner Kunden europaweit vertritt,
präsentiert eine kleine Auswahl.

Flagge zeigen verboten

Bei der WM vor zwei Jahren hatten tausende Fans ihre Autos mit
Fan-Artikeln geschmückt. Dieses Fahnenmeer wird es zur EM zumindest
nicht auf den Autobahnen in Österreich und der Schweiz geben.
Aufgrund der möglichen Verkehrsgefährdung durch sich lösende
Länderfähnchen, müssen diese vor der Fahrt abmontiert werden.
Verstöße gegen diese Regelung können die Behörden der Gastgeber mit
bis zu 5000 Euro Strafe ahnden.

Vignetten-Muffel müssen tief ins Portemonnaie schauen

Neben der grundsätzlichen Vignetten-Pflicht sollten Touristen vor
allem das korrekte Anbringen der Vignetten beachten - entweder am
linken Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Rückspiegel. Bei
Verstößen wird in Österreich eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro
erhoben. Wer die Zahlung verweigert, riskiert eine Geldbuße zwischen
300 und 3000 Euro. In der Schweiz zahlen Vignetten-Muffel zusätzlich
zur Kaufgebühr ca. 65 Euro Buße.

Raser können schnell im Gefängnis landen

Gut zu wissen: Tempolimit von 120 km/h in der Schweiz und 130 km/h
in Österreich. Besonders im Visier der Behörden sind
Zahlungsverweigerer. In der Schweiz kommt es immer wieder dazu, dass
nicht bezahlte Bußgelder für zu schnelles Fahren in Haftstrafen
umgewandelt werden. Wer die Schweiz verlässt und anschließend zwei
Mal erfolglos zum Zahlen aufgefordert wurde, muss dabei pro 30
Franken Bußgeld mit einem Tag Gefängnis bei Wiedereinreise in die
Schweiz rechnen. Bei 600 Franken für einen Tempoverstoß kommen somit
20 Tage Haft zusammen.

Bei der Möglichkeit Sanktionen zu vollstrecken gibt es einen
großen Unterschied zwischen der Schweiz und Österreich: In der
Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der dreijährigen
Vollstreckungsverjährungsfrist nur auf Schweizer Gebiet vollstreckt
werden, jedoch nicht in Deutschland. Mit Österreich besteht dagegen
seit mehr als zehn Jahren ein Vollstreckungsabkommen, das es
österreicherischen Behörden erlaubt, Bußgelder auch in Deutschland
einzutreiben.

Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop zu der Sanktionierung von
Verkehrsdelikten in Europa: "Selbst wenn in den meisten Fällen
ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden,
kann es aber zu einer Vollstreckung in dem Land kommen, in dem das
Vergehen begangen wurde. Beispielsweise bei der Einreise oder im
Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land. Dies könnte
Ihren nächsten Urlaub trüben oder ganz ins Wasser fallen lassen.
Lassen Sie es daher lieber nicht darauf ankommen und bezahlen Sie Ihr
Bußgeld".

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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