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BDI stärkt bei VW-Gesetz EU-Kommission den Rücken - "Klare ordnungspolitische Linie verfolgen" - Auf Kurs des EuGH und des BDI einschwenken - Ersatzlose Streichung wäre das richtige Signal

Geschrieben am 05-06-2008

Berlin (ots) - "Der BDI fordert die Bundesregierung auf, eine
klare ordnungspolitische Linie zu verfolgen und auf den Kurs des
Europäischen Gerichtshofs und des BDI einzuschwenken." Dies erklärte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf angesichts der Einleitung
eines Vertragsverletzungsverfahrens beim VW-Gesetz durch die
EU-Kommission gegen Deutschland.

"Zu diesem klaren Kurs gehört, offen zu sein für Investoren aus
dem In- und Ausland", so Schnappauf. "Um Investitionssicherheit zu
gewährleisten, brauchen die Unternehmen eine schnelle Entscheidung.
Das VW-Gesetz wäre Ballast im internationalen Wettbewerb."

Bereits im Februar hatte der BDI sich für eine klare
ordnungspolitische Linie stark gemacht. In einem Brief des
BDI-Präsidenten Jürgen Thumann an Bundeskanzlerin Angela Merkel hieß
es: "Für den Standort Deutschland wäre die ersatzlose Streichung des
VW-Gesetzes das richtige Signal."

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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Pressekontakt:
Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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