BDI stärkt bei VW-Gesetz EU-Kommission den Rücken - "Klare ordnungspolitische Linie verfolgen" - Auf Kurs des EuGH und des BDI einschwenken - Ersatzlose Streichung wäre das richtige Signal
Geschrieben am 05-06-2008 |
Berlin (ots) - "Der BDI fordert die Bundesregierung auf, eine klare ordnungspolitische Linie zu verfolgen und auf den Kurs des Europäischen Gerichtshofs und des BDI einzuschwenken." Dies erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf angesichts der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beim VW-Gesetz durch die EU-Kommission gegen Deutschland.
"Zu diesem klaren Kurs gehört, offen zu sein für Investoren aus dem In- und Ausland", so Schnappauf. "Um Investitionssicherheit zu gewährleisten, brauchen die Unternehmen eine schnelle Entscheidung. Das VW-Gesetz wäre Ballast im internationalen Wettbewerb."
Bereits im Februar hatte der BDI sich für eine klare ordnungspolitische Linie stark gemacht. In einem Brief des BDI-Präsidenten Jürgen Thumann an Bundeskanzlerin Angela Merkel hieß es: "Für den Standort Deutschland wäre die ersatzlose Streichung des VW-Gesetzes das richtige Signal."
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