KommAustria stellt fest: Satellitenzulassung für Kanal Telemedial erlischt
Geschrieben am 06-06-2008 |
Wien (ots) - Mit Bescheid vom 05.06.2008 trifft die KommAustria folgende Feststellungen betreffend die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH (Kanal Telemedial):
Kanal Telemedial ist zumindest seit März 2007 nicht in Österreich im Sinne des § 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) niedergelassen, da weder die unternehmerischen noch die redaktionellen Entscheidungen der Kanal Telemedial in überwiegendem Maße in Österreich getroffen werden.
Kanal Telemedial hat damit über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend der ihr erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk ausgeübt. Die Rechtsfolge dieser Feststellung ist das Erlöschen der Zulassung.
Die KommAustria geht in ihrer Begründung im Wesentlichen davon aus, dass Kanal Telemedial seit März 2007 weder gemäß § 3 PrTV-G in Österreich niedergelassen ist, noch dass sie seit diesem Zeitpunkt die ihr erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk ausübt.
Dieser Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Kanal Telemedial hat die Möglichkeit binnen zwei Wochen Berufung gegen diesen Bescheid an den Bundeskommunikationssenat (BKS) zu erheben. Erst eine bestätigende Entscheidung des BKS würde Kanal Telemedial dazu verpflichten, den Sendebetrieb des Programms Kanal Telemedial einzustellen.
Die Entscheidung der KommAustria ist auf der Website unter http://www.rtr.at/de/rf/KOA210008083 veröffentlicht.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH MMag. Daniela Andreasch Tel.: (++43-1) 58 058/106 Fax: (++43-1) 58 058/9106 mailto:daniela.andreasch@rtr.at
Originaltext: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71219 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71219.rss2
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