Steuerstrafverfahren: viele Strafanträge sind falsch! - Fachmagazin SteuerConsultant erläutert korrekte Berechnung der Steuerverkürzung in seiner aktuellen Ausgabe
Geschrieben am 06-06-2008 |
Freiburg (ots) - Die Höhe der Strafe in einem Steuerstrafverfahren hängt maßgeblich von der Höhe der verkürzten Steuer ab. Häufig übernimmt die Staatsanwaltschaft schlicht die Feststellungen der Steuerbehörde. Ein fataler Fehler, denn strafrechtlich gelten andere Regeln.
Schätzungen des Finanzamts etwa sind strafrechtlich nur eingeschränkt zu Grunde zu legen. Auch müssen bereits geleistete Zahlungen und Steueranrechnungsbeträge grundsätzlich berücksichtigt werden. In Strafverfahren wegen verspätet abgegebener Steuererklärungen ist nicht der Steuerbetrag, sondern der aufgrund der verspäteten Zahlung eingetretene Zinsschaden maßgeblich. Es empfiehlt sich daher bei allen Strafanträgen zu prüfen, ob die Höhe der verkürzten Steuer richtig berechnet wurde.
Darauf weist das Fachmagazin "SteuerConsultant", eine Zeitschrift der Haufe Mediengruppe, in der aktuellen Juni-Ausgabe hin.
Weitere Informationen unter http://www.steuer-consultant.de
Originaltext: SteuerConsultant Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67287 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67287.rss2
Ansprechpartner: RAin/FAStR Anke Kolb-Leistner Chefredaktion SteuerConsultant
Pressekontakt: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alexandra Rudolf Tel. 0761/3683-940 Fax 0761/3683-900 E-Mail: pressestelle@haufe.de Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse
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