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Pflicht ab 2009: Wärme aus Erneuerbaren Energien - Häuslebauer heizen mit Sonne, Erdwärme oder Holz

Geschrieben am 06-06-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Berlin, 6. Juni 2008. Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei
Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken.
Das jetzt verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder
Biomasseheizungen vor. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
informiert, was das neue Gesetz für Bauherren bedeutet.

Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am
Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei
gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger
der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden
Effekten hat das Wärmegesetz auch einen ganz praktischen Nutzen für
Hausbesitzer: "Wer Erneuerbare Energien für die Beheizung seines
Gebäudes einsetzt, macht sich unabhängiger von der Preisentwicklung
fossiler Energieträger" erläutert dena-Geschäftsführer Stephan
Kohler.

Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien in ihre
Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte
Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen
Einsatzmöglichkeiten wählen:

Thermische Solaranlagen
Eine Solaranlage liefert in den warmen Monaten genug Energie, um den
Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken. Größere Anlagen können
auch einen Teil der Raumwärme mit abdecken. Allerdings benötigen
Solaranlagen immer ein zusätzliches Heizsystem. Gut geeignet sind
dazu beispielsweise effiziente Brennwertgeräte, Holzheizungen oder
Wärmepumpen. Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des
Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine
Kollektorfläche von 4 Prozent der Nutzfläche ausreichend: Das wäre
bei einem typischen 150 m²-Neubau eine Solaranlage mit 6 m²
Kollektoren. Vorteil der Solaranlagen: Die Sonne stellt keine
Rechnung.

Holzheizung
Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als
moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz
und werden zur Beheizung von Ein- oder Mehrfamilienhäuser eingesetzt.
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der fast CO2-neutral verbrennt.
Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte
der benötigten Wärme durch die Holzheizung decken. Moderne
Holzpelletheizungen funktionieren genauso komfortabel und verlässlich
wie konventionelle Heizsysteme. Neben Holzheizungen kann das Gesetz
auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.

Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus dem Erdreich, dem Wasser
oder der Luft. Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs muss durch die
Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen werden mit Strom angetrieben.
Je höher die Temperatur der Umgebung und je geringer die zum Heizen
benötigte Temperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.
Erdwärmepumpen in sehr gut gedämmten Gebäuden sind daher besonders
effizient. Eine hohe Energieeffizienz ist sinnvoll, weil sich auch
für den benötigten Wärmepumpenstrom die Energiepreise am Markt
entwickeln werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Holz als
Energieträger.

Alternativen
Hauseigentümer, die keine Erneuerbaren Energien nutzen können oder
wollen, können Ersatzmaßnahmen durchführen, die zu einer deutlichen
Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes führen. Beispielsweise
kann der Bauherr den Energiebedarf des Hauses so verringern, dass er
um 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt. Bezieht der
Bauherr seine Wärme aus einem Nah- oder Fernwärmenetz aus
Kraft-Wärme-Kopplung, hat er ebenfalls die Anforderungen des Gesetzes
erfüllt.

Energieberatung
"Die Gestaltungsmöglichkeiten zum Einsatz Erneuerbarer Energien sind
vielfältig. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater
hinzuzieht. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude
maßgeschneiderte Lösung," rät Stephan Kohler. Und nicht nur bei
Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien sinnvoll, gerade im
Gebäudebestand schlummern große Einsparpotenziale. Der Bund fördert
dazu den Einsatz Erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm mit
attraktiven Zuschüssen.

Serviceangebot für Journalisten: Eine Zusammenfassung der
wichtigsten Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, eine
Infografik zum Thema, Beispiele von Musterhäusern sowie weitere
Informationen zu den Förderprogrammen der Bundesregierung und dem
Einsatz von Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, finden Sie unter
http://www.zukunft-haus.info/de/service/presse.html

Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
drinkuth@dena.de, Internet: www.dena.de


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