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Kein Aquastopp: Mieter haftet für Wasserschaden

Geschrieben am 12-06-2008

Nürnberg (ots) -

Ist die Waschmaschine nicht fachgerecht angeschlossen, so haftet
ein Mieter für Wasserschäden. Das gilt selbst dann, wenn das
Provisorium zuvor jahrelang gut funktionierte, mahnt das
Immobilienportal Immowelt.de.

Mieter sollten ihre Waschmaschine unbedingt mit einer sogenannten
Aquastopp-Vorrichtung anschließen oder zumindest nach Verwendung der
Maschine den Hahn zudrehen. Andernfalls riskieren sie, im Falle eines
Wasserschadens voll zu haften, urteilte nach Angaben des
Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.:
3 U 6/04).

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter die Wasserleitung zur
Waschmaschine lediglich mit einer Schelle befestigt und ließ außerdem
den Wasserhahn immer geöffnet. Dies ging jahrelang gut. Doch eines
Tages löste sich die Schelle vom Schlauch und verursachte einen
kostspieligen Wasserschaden, auch in der darunterliegenden Wohnung.
Zunächst ersetzte zwar die Versicherung des Hauseigentümers den
Schaden. Allerdings wollte sich die Assekuranz das Geld vom
Verursacher zurückholen. Der allerdings argumentierte, er habe die
Versicherungsbeiträge ja über die Mietnebenkosten anteilig
mitfinanziert. Mit dieser Argumentation hatte er vor Gericht keinen
Erfolg: Denn er habe grob fahrlässig gehandelt. Deshalb muss er den
Schaden selbst bezahlen.

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http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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Originaltext: Immowelt AG
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Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15


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