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Bundesverband Direktvertrieb begrüßt UWG-Novelle - Brancheninterne Verhaltensstandards werden immer wichtiger - Direktvertrieb setzt seit 1980 auf eigenen Kodex

Geschrieben am 13-06-2008

Berlin (ots) - Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes
Direktvertrieb haben sich bereits im Jahr 1980 auf eigene
Verhaltensstandards verpflichtet, nun will die Bundesregierung
brancheninterne Verhaltenskodizes auch im neuen Wettbewerbsrecht
verankern - so sieht es der am 21. Mai beschlossene Kabinettsentwurf
zur Novellierung des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG)
vor.

Wie es in § 5 Abs. 6 des Entwurfs heißt, muss ein Unternehmer, der
sich auf die Einhaltung eines Verhaltenskodexes verpflichtet hat und
seine Kunden darauf hinweist, diesen Kodex auch einhalten. Tut er das
nicht, handelt er "irreführend" und damit wettbewerbswidrig. Grund
für die Novellierung des UWG, das in neuer Fassung am 1. Januar 2009
in Kraft treten soll, ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/EG
vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

Der Bundesverband Direktvertrieb begrüßt den Gesetzesentwurf, weil
mit ihm brancheninternen Selbstverpflichtungen zum ersten Mal in der
Geschichte des deutschen Wettbewerbsrechts eine konkrete
wettbewerbsrechtliche Bedeutung beigemessen wird. "Wer als
Unternehmer in Zukunft gegen Verhaltenskodizes, auf deren Einhaltung
er sich verpflichtet hat, verstößt, läuft Gefahr,
wettbewerbsrechtlich belangt zu werden", so Wolfgang Bohle,
Geschäftsführer des Bundesverbandes. Bei Beschwerden könnten sich
Verbraucher somit zum ersten Mal auch auf außergesetzliche Standards
berufen.

"Uns kommt die Aufnahme brancheninterner Verhaltenskodizes sehr
entgegen, denn die Kunden unserer Mitgliedsunternehmen können sich
schon seit fast 30 Jahren auf die 'Verhaltensstandards des
Direktvertriebs' verlassen. Darin sind die Regeln für einen fairen
Umgang mit Kunden und Mitarbeitern genau festgelegt. So räumen unsere
Unternehmen ihren Kunden zum Beispiel ein erweitertes Widerrufsrecht
ein, das auch dann gilt, wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt
oder der Außendienstmitarbeiter vom Kunden selbst bestellt wurde",
erläutert Bohle. "Die 'Verhaltensstandards des Direktvertriebs' sind
für unsere Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal
im Wettbewerb mit anderen Direktvertriebsunternehmen", ergänzt Dr.
Silke Bittner, die Rechtsreferentin des Bundesverbandes
Direktvertrieb.

Um Mitglied im Verband zu werden, ist die Anerkennung der
Verhaltensstandards unabdingbare Voraussetzung. Ihre Einhaltung wird
seit 1980 durch eine unabhängige Kontrollkommission überwacht, der
seit 2007 Dr. Reiner Münker, Präsidiumsmitglied der "Zentrale zur
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs", vorsteht. Alle
Mitgliedsunternehmen haben sich einem Sanktionskatalog unterworfen,
der im Falle von Verstößen als härteste Maßnahme den Ausschluss des
jeweiligen Unternehmens vorsieht.

Verhaltensstandards online:
www.direktvertrieb.de/verhaltensstandards

Originaltext: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68635
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68635.rss2

Pressekontakt:
Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221 - 10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83 - Fax: 030. 23 63 56 88
marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
www.direktvertrieb.de


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