Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG
sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf
Geschrieben am 13-06-2008 |
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Banken/Raiffeisen
Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der "Raiffeisen International Bank-Holding AG", Wien (FN 122119 m) vom 10.6.2008 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht werden:
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen Aktien darf 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten seit der Beschlussfassung in der Hauptversammlung begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1 (eins), der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Der Vorstand wird für den Zeitraum von fünf Jahren ab der Beschlussfassung in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen oder zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter der Gesellschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. Weiters kann das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben wurden und die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt auf der Grundlage des Aktiengesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und den Vorstand.
Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhende Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der letzten Hauptversammlung am 05.06.2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwertung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwertung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.
Das von der Gesellschaft auf Grundlage des bisherigen Hauptversammlungsbeschlusses vom Vorstand beschlossene Rückerwerbsprogramm ist somit beendet; den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 7 der VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die Website der Gesellschaft, http://www.ri.co.at, entsprochen.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Raiffeisen International Bank-Holding AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Raiffeisen International Bank-Holding AG
Mag. Martin Schreiber
Tel.: +43 1 71707-1562
mailto:martin.schreiber@ri.co.at
Branche: Banken ISIN: AT0000606306 WKN: Index: ATX Prime, ATX Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt/Prime Standard
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