Dreier LLP reicht im Namen der Anleger des börsennotierten Unternehmens EADS (European Aeronautic Defence & Space Company EADS N.V) eine Sammelklage ein.
Geschrieben am 16-06-2008 |
New York (ots/PRNewswire) -
Dreier LLP (www.dreierllp.com) gab bekannt, dass die Kanzlei beim US-Amtsgericht des Southern District von New York im Namen aller Besitzer von an der Börse gehandelten Wertpapieren der European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. (im Weiteren "EADS" bzw. das "Unternehmen"), die diese im Zeitraum vom 9. Mai 2005 bis zum 11. März 2008 einschliesslich (die "Klagenperiode") erworben haben, eine Sammelklage eingereicht hat. Die Klage behauptet, dass bestimmte Vorstandsmitglieder des Unternehmen sowie Lagardere und Daimler AG (die Hauptaktionäre des Unternehmens, gemeinsam die "Beklagten") das US-amerikanische Börsengesetz (Securities Exchange Act) von 1934 verletzt haben.
Falls Sie während der Klagenperiode an der Börse gehandelte Wertpapiere von EADS erworben haben, gehören Sie möglicherweise zur Gruppe der Sammelkläger. Sie müssen das Gericht vor dem 11. August 2008 anrufen, falls Sie als Hauptkläger auftreten möchten. Hauptkläger müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie an der Börse gehandelte Wertpapiere von EADS gekauft haben und Ihre Rechte klären möchten, können Sie sich unter der Telefonnummer +1-800-952-8897 an Brian C. Kerr (E-Mail: classlaw@dreierllp.com) von Dreier LLP wenden. Mitglieder der Klagegruppe können sich rechtlichen Beistand Ihrer Wahl holen und das Gericht darüber benachrichtigen, dass sie als Hauptkläger auftreten möchten bzw. untätig bleiben und als abwesendes Mitglied der Klagegruppe fungieren.
EADS ist ein europäisches Raum- und Luftfahrtunternehmen, das Zivil- und Militärflugzeuge sowie Lenkwaffen, Weltraumraketen, Satelliten und entsprechende Systeme entwickelt und vermarktet. Airbus, ein Tochterunternehmen von EADS, entwickelt, fertigt und wartet Flugzeuge für 100 bis 525 Passagiere, u.a. das zweistöckige, vierstrahlige Düsenverkehrsflugzeug vom Typ A380 (im Weiteren "A380").
Die Klage behauptet, dass die Beklagten während der Klageperiode Anleger in die Irre führten, indem sie eine Reihe falscher und irreführender Aussagen zur wahren Finanzsituation von EADS und der Fähigkeit des Unternehmens machten, die anvisierten Liefertermine des Airbus A380 einzuhalten. Der Klage zufolge haben die Beklagten den Erfolg der A380 und die positiven Auswirkungen, die er auf die Finanzergebnisse von EADS haben würde, übertrieben dargestellt. Die Klage behauptet unter Anderem, dass die Beklagten der Produktion des neuen A380 eine positive Finanzleistung zuschrieben und in der gesamten Klageperiode den Anlegern versicherten, dass die Produktion des A380 "wie geplant auf dem Wege sei".
Der Klage zufolge waren diese Behauptungen im Wesentlichen falsch und irreführend, weil die Beklagten u.a. die folgenden gegenteiligen Tatsachen nicht bekannt gaben bzw. verfälscht darstellten: 1. Die Tatsache, dass Airbus von ernsten Produktionsproblemen und Entwicklungskosten geplagt war, die die Auslieferung des A380 verzögern würden, 2. die Tatsache, dass die Verzögerung des A380 negative Auswirkungen auf die Finanzsituation des Unternehmens haben würde, 3. die Tatsache, dass EADSs interne Ertragsprognosen und -hochrechnungen weit unter den Markterwartungen lagen, 4. die Tatsache, dass die Beklagten aufgrund ihres Wissens um die den A380 betreffenden Probleme zunehmend Insiderhandel betrieben, 5. die Tatsache, dass im Unternehmen entsprechende interne und finanzielle Kontrollen und Verfahren fehlten, sodass die Beklagten mit EADS-Anteilen handeln konnten, obwohl sie im Besitz wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen waren und 6. die Tatsache, dass die Finanzaufstellungen des Unternehmens im wesentlich falsch und irreführend waren.
Am 13. Juni 2006 gab das Unternehmen nach Börsenschluss eine Pressemitteilung heraus, in der mitgeteilt wurde, dass die Tochtergesellschaft Airbus Produktionsprobleme mit der A380 hätte, die bedeutende Verzögerungen bei der Auslieferung an die Kunden zur Folge haben würden. In der Folge fiel der Kurs der EADS-Aktie am 14. Juni 2006 um 26 % auf 18,73 Euro je Aktie.
Am 11. März 2008, als das Unternehmen eine Pressemitteilung herausgab, die für das Jahr 2007 einen Verlust in Höhe von 446 Mio. Euro (696 Mio. USD) im Zusammenhang mit den Produktions- und Auslieferungsverzögerungen des A380 bekannt gab, trat die Wahrheit bezüglich des Betruges der Beklagten noch deutlicher zu Tage. Die direkte und unmittelbare Folge dieser Nachricht war, dass der Kurs der EADS-Aktie bei ungewöhnlich hohem Handelsaufkommen erneut bedeutend absackte.
Der Kläger fordert im Namen aller US- und Nicht-US-Besitzer der an der Börse gehandelten Wertpapier von EADS, die diese in der Klageperiode erstanden haben, Schadensersatz. Dreier LLPs Sammelklagenteam verfügt über grosse Erfahrung bei der Vertretung in- und ausländischer, institutioneller und individueller Wertpapieranleger sowie landesweit auch mit anderen Sammelklagen. Die das Sammelklagenteam leitenden Partner von Dreier LLP haben in einer Vielzahl von Branchen Sammelklagen wegen Wertpapierbetrugs erfolgreich bestritten und waren wesentlich an Fällen beteiligt, die zu einigen der grössten Sammelklagen-Vergleichen führten. Frühere Ergebnisse sind jedoch keine Gewähr für einen ähnlichen Erfolg.
Hintergundinformationen zu Dreier LLP
Dreier LLP wurde im Jahre 1996 von Marc Dreier als reaktionsschnellere und innovative Alternative zur herkömmlichen "grossen Anwaltskanzlei" gegründet. Dreier LLP vertritt eine breite Palette von Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen in den verschiedensten Bereichen der Finanz-, Industrie- und Dienstleistungs-Märkte. Die Haupttätigkeit der Kanzlei sind Geschäftsstreitsachen, Sammelklagen, Immobilien-Prozesse, Konkursverfahren und Unternehmensumstrukturierungen, Arbeitsverhältnisse, Körperschaften und Wertpapiere, Unterhaltungsbereich, geistige Eigentumsrechte, Eheverträge und Steuern. Dreier Stein Kahan Browne Woods George LLP, die in Los Angeles ansässige Partner-Kanzlei von Dreier LLP, ist hauptsächlich in den Bereichen Unterhaltungs- und Geschäftsstreitsachen sowie bei Geschäftstransaktionen tätig. Die New Yorker Partner Schlesinger Gannon & Lazetera LLP der Kanzlei, verfügen über reichhaltige Erfahrungen im Bereich Nachlass- und Stiftungsvermögen. Pitta & Dreier LLP ist eine Partner-Kanzlei, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat und Pitta, Bishop, Del Giorno & Dreier LLP auf Beziehungen zu Regierungsstellen. In den 12 Jahren seit der Gründung ist Dreier LLP zusammen mit seinen Partner-Kanzleien auf über 200 Anwälte angewachsen. Das Hauptbüro befindet sich 499 Park Avenue in Manhattan und die weiteren Niederlassung in Los Angeles und Santa Monica (Kalifornien), Albany (New York) und Stamford (Connecticut).
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Website: http://www.dreierllp.com
Originaltext: Dreier LLP Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71719 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71719.rss2
Pressekontakt: Brian C. Kerr, Esq., Dreier LLP, Tel.: +1-800-952-8897, E-Mail: classlaw@dreierllp.com
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