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Dreier LLP reicht im Namen der Anleger des börsennotierten Unternehmens EADS (European Aeronautic Defence & Space Company EADS N.V) eine Sammelklage ein.

Geschrieben am 16-06-2008

New York (ots/PRNewswire) -

Dreier LLP (www.dreierllp.com) gab bekannt, dass die Kanzlei beim
US-Amtsgericht des Southern District von New York im Namen aller
Besitzer von an der Börse gehandelten Wertpapieren der European
Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. (im Weiteren "EADS"
bzw. das "Unternehmen"), die diese im Zeitraum vom 9. Mai 2005 bis
zum 11. März 2008 einschliesslich (die "Klagenperiode") erworben
haben, eine Sammelklage eingereicht hat. Die Klage behauptet, dass
bestimmte Vorstandsmitglieder des Unternehmen sowie Lagardere und
Daimler AG (die Hauptaktionäre des Unternehmens, gemeinsam die
"Beklagten") das US-amerikanische Börsengesetz (Securities Exchange
Act) von 1934 verletzt haben.

Falls Sie während der Klagenperiode an der Börse gehandelte
Wertpapiere von EADS erworben haben, gehören Sie möglicherweise zur
Gruppe der Sammelkläger. Sie müssen das Gericht vor dem 11. August
2008 anrufen, falls Sie als Hauptkläger auftreten möchten.
Hauptkläger müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Falls Sie an der Börse gehandelte Wertpapiere von EADS gekauft haben
und Ihre Rechte klären möchten, können Sie sich unter der
Telefonnummer +1-800-952-8897 an Brian C. Kerr (E-Mail:
classlaw@dreierllp.com) von Dreier LLP wenden. Mitglieder der
Klagegruppe können sich rechtlichen Beistand Ihrer Wahl holen und das
Gericht darüber benachrichtigen, dass sie als Hauptkläger auftreten
möchten bzw. untätig bleiben und als abwesendes Mitglied der
Klagegruppe fungieren.

EADS ist ein europäisches Raum- und Luftfahrtunternehmen, das
Zivil- und Militärflugzeuge sowie Lenkwaffen, Weltraumraketen,
Satelliten und entsprechende Systeme entwickelt und vermarktet.
Airbus, ein Tochterunternehmen von EADS, entwickelt, fertigt und
wartet Flugzeuge für 100 bis 525 Passagiere, u.a. das zweistöckige,
vierstrahlige Düsenverkehrsflugzeug vom Typ A380 (im Weiteren
"A380").

Die Klage behauptet, dass die Beklagten während der Klageperiode
Anleger in die Irre führten, indem sie eine Reihe falscher und
irreführender Aussagen zur wahren Finanzsituation von EADS und der
Fähigkeit des Unternehmens machten, die anvisierten Liefertermine des
Airbus A380 einzuhalten. Der Klage zufolge haben die Beklagten den
Erfolg der A380 und die positiven Auswirkungen, die er auf die
Finanzergebnisse von EADS haben würde, übertrieben dargestellt. Die
Klage behauptet unter Anderem, dass die Beklagten der Produktion des
neuen A380 eine positive Finanzleistung zuschrieben und in der
gesamten Klageperiode den Anlegern versicherten, dass die Produktion
des A380 "wie geplant auf dem Wege sei".

Der Klage zufolge waren diese Behauptungen im Wesentlichen falsch
und irreführend, weil die Beklagten u.a. die folgenden gegenteiligen
Tatsachen nicht bekannt gaben bzw. verfälscht darstellten: 1. Die
Tatsache, dass Airbus von ernsten Produktionsproblemen und
Entwicklungskosten geplagt war, die die Auslieferung des A380
verzögern würden, 2. die Tatsache, dass die Verzögerung des A380
negative Auswirkungen auf die Finanzsituation des Unternehmens haben
würde, 3. die Tatsache, dass EADSs interne Ertragsprognosen und
-hochrechnungen weit unter den Markterwartungen lagen, 4. die
Tatsache, dass die Beklagten aufgrund ihres Wissens um die den A380
betreffenden Probleme zunehmend Insiderhandel betrieben, 5. die
Tatsache, dass im Unternehmen entsprechende interne und finanzielle
Kontrollen und Verfahren fehlten, sodass die Beklagten mit
EADS-Anteilen handeln konnten, obwohl sie im Besitz wesentlicher,
nicht öffentlicher Informationen waren und 6. die Tatsache, dass die
Finanzaufstellungen des Unternehmens im wesentlich falsch und
irreführend waren.

Am 13. Juni 2006 gab das Unternehmen nach Börsenschluss eine
Pressemitteilung heraus, in der mitgeteilt wurde, dass die
Tochtergesellschaft Airbus Produktionsprobleme mit der A380 hätte,
die bedeutende Verzögerungen bei der Auslieferung an die Kunden zur
Folge haben würden. In der Folge fiel der Kurs der EADS-Aktie am 14.
Juni 2006 um 26 % auf 18,73 Euro je Aktie.

Am 11. März 2008, als das Unternehmen eine Pressemitteilung
herausgab, die für das Jahr 2007 einen Verlust in Höhe von 446 Mio.
Euro (696 Mio. USD) im Zusammenhang mit den Produktions- und
Auslieferungsverzögerungen des A380 bekannt gab, trat die Wahrheit
bezüglich des Betruges der Beklagten noch deutlicher zu Tage. Die
direkte und unmittelbare Folge dieser Nachricht war, dass der Kurs
der EADS-Aktie bei ungewöhnlich hohem Handelsaufkommen erneut
bedeutend absackte.

Der Kläger fordert im Namen aller US- und Nicht-US-Besitzer der
an der Börse gehandelten Wertpapier von EADS, die diese in der
Klageperiode erstanden haben, Schadensersatz. Dreier LLPs
Sammelklagenteam verfügt über grosse Erfahrung bei der Vertretung in-
und ausländischer, institutioneller und individueller
Wertpapieranleger sowie landesweit auch mit anderen Sammelklagen. Die
das Sammelklagenteam leitenden Partner von Dreier LLP haben in einer
Vielzahl von Branchen Sammelklagen wegen Wertpapierbetrugs
erfolgreich bestritten und waren wesentlich an Fällen beteiligt, die
zu einigen der grössten Sammelklagen-Vergleichen führten. Frühere
Ergebnisse sind jedoch keine Gewähr für einen ähnlichen Erfolg.

Hintergundinformationen zu Dreier LLP

Dreier LLP wurde im Jahre 1996 von Marc Dreier als
reaktionsschnellere und innovative Alternative zur herkömmlichen
"grossen Anwaltskanzlei" gegründet. Dreier LLP vertritt eine breite
Palette von Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen in den
verschiedensten Bereichen der Finanz-, Industrie- und
Dienstleistungs-Märkte. Die Haupttätigkeit der Kanzlei sind
Geschäftsstreitsachen, Sammelklagen, Immobilien-Prozesse,
Konkursverfahren und Unternehmensumstrukturierungen,
Arbeitsverhältnisse, Körperschaften und Wertpapiere,
Unterhaltungsbereich, geistige Eigentumsrechte, Eheverträge und
Steuern. Dreier Stein Kahan Browne Woods George LLP, die in Los
Angeles ansässige Partner-Kanzlei von Dreier LLP, ist hauptsächlich
in den Bereichen Unterhaltungs- und Geschäftsstreitsachen sowie bei
Geschäftstransaktionen tätig. Die New Yorker Partner Schlesinger
Gannon & Lazetera LLP der Kanzlei, verfügen über reichhaltige
Erfahrungen im Bereich Nachlass- und Stiftungsvermögen. Pitta &
Dreier LLP ist eine Partner-Kanzlei, die sich auf Arbeitsrecht
spezialisiert hat und Pitta, Bishop, Del Giorno & Dreier LLP auf
Beziehungen zu Regierungsstellen. In den 12 Jahren seit der Gründung
ist Dreier LLP zusammen mit seinen Partner-Kanzleien auf über 200
Anwälte angewachsen. Das Hauptbüro befindet sich 499 Park Avenue in
Manhattan und die weiteren Niederlassung in Los Angeles und Santa
Monica (Kalifornien), Albany (New York) und Stamford (Connecticut).

Anwaltswerbung

Website: http://www.dreierllp.com

Originaltext: Dreier LLP
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71719
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71719.rss2

Pressekontakt:
Brian C. Kerr, Esq., Dreier LLP, Tel.: +1-800-952-8897, E-Mail:
classlaw@dreierllp.com


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