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TriParcus AG: Neues KWK-Gesetz im Bundestag verabschiedet

Geschrieben am 16-06-2008


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ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Aktien/Bau/Baustoffe/Börse/Finanzen/Immobilien/Industrie/Unternehmen

Fällanden (euro adhoc) - Die TriParcus AG sieht sich in Ihrer
strategischen Ausrichtung durch die Überarbeitung des EEG
nachdrücklich bestätigt.

Am 6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Das neue KWK-Gesetz stellt eine
deutliche Erweiterung des bestehenden KWK-Gesetzes dar. Die neuen
Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember
2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Wichtigste
Änderungen sind:

- KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun
dem Strom aus EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt

- die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben

- zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen,
den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über
"private" Netze an seine Kunden liefert,

- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für
den erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar
zehn Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes

- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen
Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30
000 Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden
Gewerbes ist der Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000
Volllastbetriebsstunden) begrenzt

- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen
Zuschlag von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden)

- BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim
EEG die höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig
vergütet

- der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis
zu 60 Euro pro Meter Trassenlänge gefördert

Weitere Informationen zum KWK-Gesetz werden wir in unseren
Unternehmensnachrichten natürlich regelmäßig zur Verfügung stellen.

Die TriParcus errichtet und betreibt als einer der ersten Anbieter
seiner Art Blockheizkraftwerke für Kunden mit hohem thermischen
Energiebedarf. Der Kunde erhält die von ihm benötigte thermische
Energie zu sehr günstigen Konditionen. Der mit der Anlage gewonnene
Strom wird von den TriParcus Tochtergesellschaften ins Stromnetz
eingespeist. Da die Kraftwerke mit Pflanzenölen betrieben werden und
somit eine umweltschonende Alternative zur herkömmlichen
Energiegewinnung darstellen, werden durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen
erzielt. Mittelfristig wird von der TriParcus AG eine Ausdehnung auf
den internationalen Markt angestrebt.

Die Aktien der TriParcus AG (WKN: A0M9XB, ISIN: CH0036148366) werden
im Frankfurter Freiverkehr (Parketthandel) sowie im Xetra gehandelt.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TriParcus AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

TriParcus AG

Bruggacherstrasse 24

CH-8117 Fällanden



Telefon: +41 (0) 44 / 200 28 10

Telefax: +41 (0) 44 / 200 28 11



Web: www.triparcus.ch

eMail: info@triparcus.ch

Branche: Alternativ-Energien
ISIN: CH0036148366
WKN: A0M9XB
Börsen: Börse Frankfurt / Freiverkehr/Entry Standard


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