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Die Arbeit der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz in den Jahren 2003 bis 2008 - Rückblick und Ausblick

Geschrieben am 17-06-2008

Halle/Düsseldorf (ots) -

Pressemitteilung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und
Medienkompetenz

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
(GSPWM) beendet ihre Arbeit zum 31. August 2008. Sie hat heute (17.
Juni 2008) in Halle das letzte Mal unter dem Vorsitz von Prof. Dr.
Norbert Schneider getagt.

Die GSPWM ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der
Landesmedienanstalten (DLM). Sie hat seit rund fünf Jahren
Empfehlungen für Zulassungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
gegeben, regelmäßig Untersuchungen zu Programm- und Werbefragen
durchgeführt und den Dialog mit den TV-Veranstaltern über anstehende
Problemlagen geführt.

Schneider verwies in einer Bewertung dieser Arbeit darauf, dass
das Aufspüren von Gesetzesbrüchen nur ein kleiner Teil der
aufsichtlichen Arbeit der GSPWM gewesen sei: "Wichtiger waren stets
die Analyse von Programmformaten und die Lösung von Problemen. Wir
haben uns auch immer als Plattform für Gespräche und Workshops über
Zukunftsfragen gesehen", sagte Schneider.

So hat die GSPWM in den vergangenen Jahren zahlreiche Gespräche
mit ausländischen Medienaufsichtsbehörden, mit Vertretern der EU, dem
Bafin, der KommAustria und nachhaltig mit dem VPRT geführt, um neue
Entwicklungen zu diskutieren und Lösungen für gemeinsame Probleme im
Rundfunkbereich zu erarbeiten.

Die Bandbreite ihrer Themen umfasste technische Neuerungen wie IP-
TV, DVB-H sowie interaktives Fernsehen, ebenso wie Programmangebote
(z.B. Gerichtsshows, Beratungssendungen und Call-In-Formate);
Schwerpunkte im Bereich Werbung waren z.B. die Novellierung der EU-
Fernsehrichtlinie in Bezug auf Product Placement, Werbung für
Sportwetten im Fernsehen, Handy-Klingeltöne als Begleitmaterialien
und die unzureichende Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen.

Zu verschiedenen dieser Themen entwickelte sie Richtlinien,
Handreichungen und Selbstverpflichtungen, die zur Grundlage für
Entscheidungen der Landesmedienanstalten wurde, insbesondere auf dem
Gebiet der Call-In-Formate.

Die GSPWM veranstaltete auch Workshops zu den Themen religiöses
Fernsehen, grenzüberschreitendes Programm und IP-TV.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt waren Programmanalysen. Im Bereich
Werbung führte die GSPWM allein 17 Analysen zu Schwerpunktthemen wie
Schleichwerbung, Gewinnspiele, Begleitmaterialien und neuen
Werbeformen durch. Kontinuierlich wurden die Regionalfenster der
Veranstalter RTL und Sat.1 untersucht. Im Focus stand dabei die
Frage, inwieweit die Regionalfenster in formaler und inhaltlicher
Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Schließlich legte die GSPWM eine Studie zur
Wirtschaftsberichterstattung in Privatsendern vor.

Norbert Schneider verwies darauf, dass die GSPWM auch nach ihrer
letzten Sitzung bis zum September weiterhin tätig sein werde. Die
Arbeit der GSPWM werde dann die neue Kommission für Zulassung und
Aufsicht (ZAK) übernehmen. Schneider wird für die ZAK als
Beauftragter für diesen Sachbereich weiter tätig sein.

Zulassungen neuer Programme und Mediendienste

Seit Gründung der GSPWM im Jahre 2003 ist die Zahl der Anträge für
neue Fernsehprogramme und Mediendienste in Deutschland kontinuierlich
angestiegen: Wurden im Jahre 2003 lediglich elf Anträge bei der
Gemeinsamen Stelle eingereicht, so steigerte sich die Zahl der
Neuanträge von 35 in 2004 über 40 in 2005 bis zu 59 in 2006 und blieb
auch 2007 mit 56 Anträgen auf einem konstant hohen Niveau. In der
ersten Jahreshälfte 2008 hat die GSPWM für bisher 22 neue Anträge für
Rundfunkangebote und Mediendienste entsprechende Empfehlungen
abgegeben. Insgesamt hat die GSPWM damit 147 Anträge über Zulassungen
und 76 Anträge über Unbedenklichkeitsbescheinigungen bearbeitet.

In den vergangenen Jahren zeichnete sich immer deutlicher ein
Trend zu Spartenkanälen ab, also zu Rundfunkprogrammen mit im
Wesentlichen gleichartigen Inhalten, wie beispielsweise Unterhaltung
oder Information. Eine Tabelle mit allen abgestimmten Programmen und
Mediendiensten ist auf der ALM-Seite abrufbar:
www.alm.de/fileadmin/Download/Fernsehprogr.Mediendienst.12.12..pdf .

Werbe- und Programmverstöße

Einen Schwerpunkt der Aufsichtsarbeit der GSPWM bildeten mögliche
Werbeverstöße in den Programmen der privaten Fernsehveranstalter. So
hatte sich die Gemeinsame Stelle im Verlauf ihrer fünfjährigen
Tätigkeit mit mehr als 330 Einzelfällen im Werbebereich zu befassen.
Aus den Empfehlungen an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt,
rechtsaufsichtlich tätig zu werden, resultierten mehr als 150
Beanstandungen oder rechtsförmliche Hinweise an die Veranstalter.
Eine Reihe von Gerichtsurteilen hat dabei die Position der
Landesmedienanstalten nachhaltig gestützt und bestätigt.

Auf programmlicher Seite beschäftigte die GSPWM in den vergangenen
fünf Jahren eine große Bandbreite an möglichen Verstößen gegen
medienrechtliche Bestimmungen. Waren es in den Anfangsjahren noch die
"Ostalgie-Shows", der Vaterschaftstest im Fernsehen oder Shows wie
etwa Big Brother oder das RTL-Dschungel-Camp, die im Fokus des
Öffentlichkeit und damit auch der GSPWM standen, so bildeten in der
Folge die Problematiken rund um die Themen Religion und TV sowie
grenzüberschreitende Programme und Beratungsangebote die Schwerpunkte
der Aufsichtsarbeit im Programmbereich der GSPWM.

Weitere Informationen unter www.gspwm.de

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
(GSPWM) ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der
Landesmedienanstalten (DLM). Sie führt regelmäßig Untersuchungen zu
Programm- und Werbefragen durch, z. B. zu Themen wie Werbung für
Klingeltöne, Gewinnspiele, Schleichwerbung, Begleitmaterialien,
Splitscreen etc.

Originaltext: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (lfm)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63026
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63026.rss2

Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Peter Widlok, Telefon (0211) - 7 70 07 - 1 41,
E-Mail: pwidlok@lfm-nrw.de


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