EuGH-Entscheidung zugunsten von Bund und APA
Geschrieben am 19-06-2008 |
EuGH-Urteil sieht keine Ausschreibungspflicht des Bundes bei der Vergabe von Informations-Dienstleistungen an die APA
Wien (ots) - Am 19. Juni 2008 erging das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im seit Juli 2006 geführten Rechtstreit um die Ausschreibungspflicht von Informations-Dienstleistungen durch die Republik Österreich. Nach der im Juli 2006 durch pressetext austria (pte) eingebrachten Beschwerde beim Bundesvergabeamt und dem darauf folgenden Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH ergibt sich aus dem heutigen EuGH-Urteil, dass die Vorgänge auf Basis der vertraglichen Beziehungen zwischen Bund und APA - Austria Presse Agentur keiner Ausschreibungspflicht unterlagen. In Folge wird nun das Bundesvergabeamt das Verfahren wieder aufnehmen und an Hand des konkreten Sachverhalts und den Antworten des EuGH eine Entscheidung treffen.
pte hat bereits im Juli 2006 eine Beschwerde beim Bundesvergabeamt eingebracht, die sich gegen die Republik Österreich und die APA bzw. APA-OTS richtet. Darin wird behauptet, dass die Republik für die Beauftragung von verschiedenen Dienstleistungen einer Nachrichtenagentur vorab eine Ausschreibung durchführen hätte müssen.
Konkret ging es um die umfassende internationale Nachrichtenbereitstellung an sämtliche Dienststellen des Bundes sowie ein Archiv für rückwirkende Recherchen. Darüber hinaus benötigte der Bund einen Dienstleister, der die Aufnahme und umfassende Verbreitung von Presseaussendungen an alle für den Bund relevanten Empfänger gewährleistete. Beide Dienstleistungen werden durch die APA-Gruppe für den Bund erbracht; der aktuelle Vertrag dazu stammt aus dem Jahr 1994.
Das Bundesvergabeamt setzte nach mehreren Verhandlungen schließlich das Verfahren aus und stellte im November 2006 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesvergabeamt übermittelte im Rahmen dieses Ersuchens einen umfassenden Fragenkatalog an den EuGH. Dieser kam nun zu dem Schluss, dass weder die Ausgliederung von Dienstleistungen in ein 100%iges Tochterunternehmen (im gegenständlichen Fall APA-OTS Originaltext-Service) während eines aufrechten Vertrages noch verschiedene durchgeführte Vertragsänderungen zwischen Bund und APA seit Bestehen des Vertrages wesentliche Vertragsänderungen darstellen, die ein Ausschreibungsverfahren notwendig gemacht hätten.
Vorbehaltlich der konkreten Sachverhaltswürdigung durch das Bundesvergabeamt sprach sich der EuGH insgesamt in allen relevanten Fragen gegen eine Pflicht zur Ausschreibung aus und sah weder beim Bund noch bei der APA eine Verletzung entsprechender Rechtsvorschriften. In Folge wird nun das Bundesvergabeamt das Verfahren wieder aufnehmen und an Hand des konkreten Sachverhalts und den Antworten des EuGH eine Entscheidung treffen.
Rückfragehinweis:
APA - Austria Presse Agentur Peter Kropsch Geschäftsführer Tel.: +43/1/360 60-5000 mailto:peter.kropsch@apa.at http://www.apa.at
Originaltext: APA OTS Originaltext-Service GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24974 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24974.rss2
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
143919
weitere Artikel:
- dbb Erfolg beim Bundesverfassungsgericht - Heesen: "Führungspositionen auf Zeit beeinträchtigen die Unabhängigkeit der Beamten" Berlin (ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 begrüßt, die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig zu erklären. dbb Chef Peter Heesen: "Ein wichtiger Erfolg für den Rechtsschutz des dbb. Wir haben dieses Klärungsverfahren angestrengt, weil wir davon überzeugt sind, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nicht nur gegen das Lebenszeitprinzip verstößt, sondern vor mehr...
- Der Tagesspiegel: Ex-Bundesbankpräsident Tietmeyer kritisiert hohe Inflation Berlin (ots) - Der ehemalige Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer hat stark steigende Preise als unsozial kritisiert. "Bei starken Preissteigerungen sind die Ärmeren immer die Verlierer", sagte er dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Freitagausgabe). Gerade heute werden den Menschen wieder bewusst, "wie wichtig stabiles Geld für die Wirtschaft, aber auch für das soziale Miteinander der Menschen ist", befand er mit Blick auf die aktuell hohe Inflationsrate. Die Einführung des Euro sei dennoch ein richtiger Schritt gewesen, unterstrich mehr...
- Alexander Ulrich: EuGH setzt arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung fort Berlin (ots) - "Die arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung des EuGH wird mit dem heutigen Urteil zum luxemburgischen Arbeitsrecht fortgesetzt", erklärt MdB Alexander Ulrich, Obmann der LINKEN im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). "Das Urteil des EuGH zeigt, wie unverzichtbar das Nein der Iren zum Vertrag von Lissabon für den Erfolg des weiteren Integrationsprozesses war." Ulrich weiter: "Der Gerichtshof wertete bereits die Verpflichtung eines mehr...
- Ostsee-Zeitung: OSTSEE-ZEITUNG, Rostock, zu EU/Merkel Rostock (ots) - Das Problem des vereinten Europas der 27 EU-Staaten sind nicht zwei Geschwindigkeiten, bei denen die einen bei der Integration flott vorangehen und die anderen bremsen, sondern es sind die zwei unterschiedlichen Ebenen, in die Europa zerfällt. Auf der Ebene der staatlichen Diplomatie versuchen die Merkel, Sarkozy und Co. seit gestern auf dem Brüsseler Krisengipfel - dem wie vielten eigentlich? - nach dem knappen irischen Nein den Reformvertrag zu retten. Das Haus brennt, aber die Feuerwehr ist ratlos, wo und wie sie mit mehr...
- Kölner Stadt-Anzeiger: Union will keine bessere Entschädigung für homosexuelle Terroropfer und deren Angehörige Heftiger Streit um gesetzliche Regelung - CDU/CSU fürchtet um Vorrangstellung der Ehe Köln (ots) - Um die Entschädigung homosexueller Terroropfer ist ein heftiger politischer Streit entbrannt. SPD-Politiker, aber auch Grüne und FDP werfen der Union vor, eine Reform zu blockieren, mit der Opfer terroristischer Gewalttaten im In- und Ausland sowie deren Ange-hörige besser entschädigt werden sollen. Konfliktpunkt ist die Aufnahme eingetragener Lebenspartnerschaften von Homosexuellen in das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die CDU/CSU lehnen das ab. "Wir wollen keine weiter gehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|