Neue Gesetze und Fristen für Hausbesitzer - Zweites Energie- und Klimapaket der Bundesregierung
Geschrieben am 23-06-2008 |
Berlin (ots) - Mit dem Beschluss zum zweiten Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung neue Gesetze auf den Weg gebracht, die auch Hausbesitzer betreffen: Danach werden ab 2009 die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und sanierten Altbauten durch eine Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft. Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): "Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden sind für mehr als ein Viertel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Das Energie- und Klimaschutzpaket soll helfen, gerade in diesem Bereich die enormen Einsparpotenziale zu erschließen."
Auf Hauseigentümer und Bauherren kommen 2008 und 2009 einige Neuerungen zu - nicht nur durch das Energie- und Klimapaket. Die dena stellt hier die wichtigsten Fristen und Vorschriften im Überblick vor:
Juli 2008: Energieausweise Ab dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Der Ausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt - ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Zudem enthält der Ausweis Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch deutlich senken können. Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Besitzer jüngerer Wohngebäude.
Januar 2009: Schärfere Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit Jahren Teil des deutschen Baurechts und enthält die gesetzlichen Anforderungen an die energetische Qualität aller Gebäude. Die EnEV legt fest, wie hoch der Energiebedarf von Neubauten sein darf und welche Mindeststandards bei Sanierungen eingehalten werden müssen. Mit der anstehenden Überarbeitung der EnEV verschärft die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2009 diese Anforderungen. Denn: Durch die hohen Energiepreise und ausgereifte Technologien sind viele neue Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll geworden. Im Schnitt werden die Anforderungen für Neubauten und bestehende Gebäude um 30 Prozent verschärft.
Januar 2009: Erneuerbare Energien im Neubau Ebenfalls ab Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus Erneuerbaren Energien produzieren - also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Hausbesitzer können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Systemen wählen: zum Beispiel Holzpelletheizungen, thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen. Wer keine Erneuerbaren Energien nutzen will, muss alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt, und dadurch einen geringeren Energiebedarf erreichen. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht.
Beratung und Fördermöglichkeiten nutzen Auch wenn es keine Pflicht ist, empfiehlt die dena jede Modernisierung mit einer Analyse des Gebäudes durch einen Energieberater zu beginnen. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige Gebäude und die Anforderungen des Eigentümers maßgeschneiderte Lösung, indem er die einzelnen Bauteile wie Außenwände, Fenster oder Heizung begutachtet und bewertet. Abschließend überprüft er die Wirtschaftlichkeit möglicher Sanierungsmaßnahmen und gibt konkrete Empfehlungen. Zahlreiche Maßnahmen, die helfen Energie einzusparen, werden vom Staat mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert. Der dena-Fördermittelrechner unter www.zukunft-haus.info zeigt die Förderprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen. Hier finden Interessenten außerdem weitere Informationen zur energieeffizienten Sanierung, zum Energieausweis und zum Einsatz Erneuerbarer Energien.
Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2
Pressekontakt: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth, Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: drinkuth@dena.de, Internet: www.dena.de
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