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ASB begrüßt Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Geschrieben am 26-06-2008

Köln (ots) - Seit Einführung der Pflegeversicherung vor 17 Jahren
galt die Förderung ambulanter Pflegestrukturen im
Pflegeversicherungsgesetz als vorrangig. Die stationäre Pflege soll
erst dann in Frage kommen, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten
Versorgung ausgeschöpft sind. Dieser Vorrang wird nach Meinung des
Arbeiter-Samariter-Bundes hilfreich unterstützt durch das zum 1. Juli
2008 in Kraft tretende Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das unter
anderem eine Stärkung der Angehörigenpflege vorsieht.

"Und das ist gut so", betont Gabriele Osing, Leiterin der
Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, "denn pflegende
Angehörige benötigen dringend weitere Unterstützung." Die Ausweitung
der Tagespflegeleistungen, die Förderung von Beratung, die
zusätzlichen Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen und
die Weiterentwicklung des Ehrenamtes in der Pflege hat der ASB mit
Freude zur Kenntnis genommen. Alle Änderungen dienen dem von den
pflegebedürftigen Menschen gewünschten langen Verbleib in der eigenen
Wohnung.

Der ASB begrüßt außerdem die Ausweitung der ambulanten Angebote
und die stufenweise Erhöhung der Leistungssätze in der
Pflegeversicherung. Allerdings hat der Verband bereits vor
In-Kraft-Treten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes mit seinen
Merksätzen zur Pflege von März 2008 darauf hingewiesen, dass das
Pflegeweiterentwicklungsgesetz nur ein erster - wenn auch
wesentlicher - Schritt zu einer umfassenden Reform der
Pflegeversicherung sein kann.

Es bleibt noch viel zu tun: Um Pflegebedürftigkeit nicht zum
Lebensrisiko künftiger Generationen werden zu lassen, setzt sich der
ASB dafür ein, dass sich alle Parteien des Bundestages gemeinsam für
eine langfristige finanzielle Absicherung des Pflegerisikos
engagieren und eine Lösung für eine nachhaltige Finanzierung
herbeiführen.

Ebenso müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit der
Pflegebedürftigkeitsbegriff schnellstmöglich neu definiert wird. "Mit
dem Pflegeversicherungsgesetz wurde zwar der richtige erste Schritt
getan, um die Kosten und die Belastungen des Risikos
Pflegebedürftigkeit auf viele Schultern zu verteilen. Aber
Pflegebedürftigkeit darf beispielsweise nicht dazu führen, dass
Menschen mit Behinderung ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen,
weil sie dort keinen Anspruch auf die vollständigen Leistungen der
Pflegeversicherung haben", warnt Gabriele Osing.

Der ASB sieht seine Aufgabe darin, stellvertretend für die von ihm
betreuten Menschen, aber auch für seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, positive Entwicklungen voranzutreiben und die Grenzen
individueller Belastbarkeit aufzuzeigen.

Originaltext: ASB-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6532
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Pressekontakt:
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
Alexandra Valentino, Tel.: 0221/47605-324, Fax: 0221/47605-297
Gisela Graw, Tel.: 0221/47605-342, Fax: 0221/47605-297


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