Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 27. Juni 2008 die Bundestagsdebatte um die Patientenverfügung:
Geschrieben am 26-06-2008 |
Bremen (ots) - Des Menschen Wille von Joerg Helge Wagner Unter letztem Willen verstehen wir gemeinhin das Testament: Der Mensch regelt, was mit seinen materiellen Hinterlassenschaften nach seinem Tod geschehen soll. Dafür hat der Gesetzgeber zahlreiche Regeln aufgestellt - das weiß jeder, der schon einmal mit einem Erbfall befasst war. Jenseits der Erbschaftssteuer erhebt der Staat auch den Anspruch, vermeintliche Ungerechtigkeiten in Erbangelegenheiten auszuschließen. Darum gibt es etwa einen Pflichtteil für nächste Angehörige - schon das kann man als staatliche Anmaßung in höchst privaten Dingen empfinden. Die aktuelle Debatte über die Wirksamkeit von Patientenverfügungen geht aber weit darüber hinaus: Mit solch einer Verfügung regelt der mündige Bürger bei klarem Verstand schließlich, was mit ihm höchstpersönlich in einer extremen Unglückssituation geschehen soll, wenn er nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Es erstaunt, ja erschreckt zutiefst, dass viele Politiker dieser höchst intimen Willensbekundung nicht die gleiche Zurückhaltung, den gleichen Respekt entgegenbringen wollen wie dem religiösen Bekenntnis oder der sexuellen Disposition. Der einzige bislang als Antrag vorliegende Entwurf will eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit: dass das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in jeder Lebensphase gewährleistet ist. Offenbar ist das aber notwendig. Deshalb ist dem Verdener Abgeordneten Stünker als Autor des Entwurfs ausdrücklich zu danken. Er will nicht mehr und nicht weniger, als Patienten, Ärzten und Angehörigen in einer höchst belastenden Ausnahmesituation rechtliche Sicherheit geben. Da kommt die bisherige Verzögerungstaktik der Union schnell in den Geruch, zynisch zu sein. Etwa, wenn man die in der Tendenz längst bekannten Stellungnahmen der "großen Kirchen" abwarten will - in einem Land, das die Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert hat und dessen Bürger zu einem guten Drittel gar nicht diesen "großen" Kirchen angehören. Geradezu empörend ist der Versuch, die Wirksamkeit von Patientenverfügungen beschränken zu wollen auf unheilbare "Grundleiden, die trotz Heilbehandlung einen tödlichen Verlauf nehmen würden". Mal in die Praxis übersetzt heißt das, einem 30-jährigen Unfallopfer wären durchaus ein paar Jahrzehnte Totallähmung zumutbar. Hier zeigt sich der vermeintlich fürsorgliche Staat von seiner schrecklichsten Seite.
Originaltext: Weser-Kurier Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30479 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2
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