pafl: Neues Stiftungsrecht stärkt Stifterverantwortung und erhöht Rechtssicherheit
Geschrieben am 27-06-2008 |
Vaduz (ots) - Vaduz, 27. Juni (pafl) - Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat am Donnerstagabend die Vorlage zum Stiftungsrecht verabschiedet. "Mit diesem Schritt haben wir eine glaubwürdige und nachhaltige Reform zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein vollzogen", sagte Klaus Tschütscher, Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister von Liechtenstein, im Anschluss an die über 5-stündige Parlamentsdebatte. Bei der Totalrevision des Stiftungsrechts hat sich Liechtenstein an den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Kunden des Finanzplatzes orientiert. Das ausgewogene Gesamtkonzept der Reform erfüllt internationale Standards, ohne von der liechtensteinischen Rechtstradition abzuweichen, wonach die Wahrung der Privatsphäre zum Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein hohes Gut darstellt.
Die nach über 80 Jahren - das geltende Stiftungsrecht stammt aus dem Jahre 1926 - notwendig gewordenen Anpassungen an die Erfordernisse eines modernen Stiftungsrechts, die starke Verbreitung der Stiftung sowie ihre besondere ideelle und volkswirtschaftliche Bedeutung führten zu einem tief greifenden Reformprozess. Dieser wird im Ergebnis - auch nach Meinung von international anerkannten Experten - als gelungener Kompromiss zwischen Diskretion und Transparenz gewertet. Der Regierung ist es wichtig zu betonen, dass der Gesetzgebungsprozess stets offen und transparent geführt wurde und allen Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme, zu Kritik und zu Anregungen gegeben wurde. Allein am Vernehmlassungsverfahren haben sich etwa 30 Verbände, öffentliche Institutionen und Einzelpersonen beteiligt. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Reformwerks wurden seitens des Justizministers zudem mehrere Präsentationen und Diskussionsrunden mit Stakeholders durchgeführt.
Mit dem neuen Stiftungsrecht werden gleich mehrere Ziele erreicht. So wird die Position des Stifters und dessen Verantwortung gestärkt. Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der Foundation Governance und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei privatnützigen Stiftungen neu ein fein austartiertes Auskunfts- und Informationssystem für Begünstigte vorgesehen. Für die gemeinnützigen Stiftungen wird mit der neu geschaffenen Stiftungsaufsichtsbehörde ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Auf diese Weise wird die Entstehung faktisch kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich sichergestellt, dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der Rechtsanwendung. Die neu gestaltete Stiftungsaufsicht fand in Fachkreisen bereits anerkennende Worte. Justizminister Klaus Tschütscher ist auch überzeugt, "dass dieses System im internationalen Kontext Vorbildcharakter gewinnen kann".
Die Regierung ist überzeugt, dass mit den klaren Konturen im Bereich der Stifterverantwortung, der Foundation Governance, der Begünstigtenrechte und der Aufsicht eine nachhaltige und glaubwürdige Reform zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes vollzogen wird und die hochgesteckten Ziele der Schaffung eines modernen, internationale Standards erfüllenden Stiftungsrechts vollumfänglich erreicht wurden. "Gleichzeitig wird damit auch ein erster zentraler Meilenstein der vor kurzem von der Regierung der Öffentlichkeit vorgestellten Finanzplatzvision FUTURO erfolgreich umgesetzt", sagte Klaus Tschütscher. In seinem Schlussbericht im Februar hatte das Projekt FUTURO, das langfristige Ziele für den Finanzplatz Liechtenstein formuliert, die Notwendigkeit im Stiftungsrecht herausgestrichen, verbesserte Rechtssicherheit zu schaffen und die Kontrollmöglichkeiten zu erhöhen.
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