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pafl: Neues Stiftungsrecht stärkt Stifterverantwortung und erhöht Rechtssicherheit

Geschrieben am 27-06-2008

Vaduz (ots) - Vaduz, 27. Juni (pafl) - Der Landtag des Fürstentums
Liechtenstein hat am Donnerstagabend die Vorlage zum Stiftungsrecht
verabschiedet. "Mit diesem Schritt haben wir eine glaubwürdige und
nachhaltige Reform zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes
Liechtenstein vollzogen", sagte Klaus Tschütscher,
Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister von Liechtenstein,
im Anschluss an die über 5-stündige Parlamentsdebatte. Bei der
Totalrevision des Stiftungsrechts hat sich Liechtenstein an den
heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Kunden des Finanzplatzes
orientiert. Das ausgewogene Gesamtkonzept der Reform erfüllt
internationale Standards, ohne von der liechtensteinischen
Rechtstradition abzuweichen, wonach die Wahrung der Privatsphäre zum
Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein hohes Gut darstellt.

Die nach über 80 Jahren - das geltende Stiftungsrecht stammt aus
dem Jahre 1926 - notwendig gewordenen Anpassungen an die
Erfordernisse eines modernen Stiftungsrechts, die starke Verbreitung
der Stiftung sowie ihre besondere ideelle und volkswirtschaftliche
Bedeutung führten zu einem tief greifenden Reformprozess. Dieser wird
im Ergebnis - auch nach Meinung von international anerkannten
Experten - als gelungener Kompromiss zwischen Diskretion und
Transparenz gewertet. Der Regierung ist es wichtig zu betonen, dass
der Gesetzgebungsprozess stets offen und transparent geführt wurde
und allen Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme, zu Kritik
und zu Anregungen gegeben wurde. Allein am Vernehmlassungsverfahren
haben sich etwa 30 Verbände, öffentliche Institutionen und
Einzelpersonen beteiligt. Bis zur endgültigen Verabschiedung des
Reformwerks wurden seitens des Justizministers zudem mehrere
Präsentationen und Diskussionsrunden mit Stakeholders durchgeführt.

Mit dem neuen Stiftungsrecht werden gleich mehrere Ziele erreicht.
So wird die Position des Stifters und dessen Verantwortung gestärkt.
Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte als weitere zentrale
Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt mehr Rechtssicherheit
und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der Foundation Governance
und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei privatnützigen Stiftungen neu
ein fein austartiertes Auskunfts- und Informationssystem für
Begünstigte vorgesehen. Für die gemeinnützigen Stiftungen wird mit
der neu geschaffenen Stiftungsaufsichtsbehörde ein Kompetenzzentrum
eingerichtet. Auf diese Weise wird die Entstehung faktisch
kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich sichergestellt,
dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den
Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die
Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde
gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der
Rechtsanwendung. Die neu gestaltete Stiftungsaufsicht fand in
Fachkreisen bereits anerkennende Worte. Justizminister Klaus
Tschütscher ist auch überzeugt, "dass dieses System im
internationalen Kontext Vorbildcharakter gewinnen kann".

Die Regierung ist überzeugt, dass mit den klaren Konturen im
Bereich der Stifterverantwortung, der Foundation Governance, der
Begünstigtenrechte und der Aufsicht eine nachhaltige und glaubwürdige
Reform zu Gunsten der Kunden des Finanzplatzes vollzogen wird und die
hochgesteckten Ziele der Schaffung eines modernen, internationale
Standards erfüllenden Stiftungsrechts vollumfänglich erreicht wurden.
"Gleichzeitig wird damit auch ein erster zentraler Meilenstein der
vor kurzem von der Regierung der Öffentlichkeit vorgestellten
Finanzplatzvision FUTURO erfolgreich umgesetzt", sagte Klaus
Tschütscher. In seinem Schlussbericht im Februar hatte das Projekt
FUTURO, das langfristige Ziele für den Finanzplatz Liechtenstein
formuliert, die Notwendigkeit im Stiftungsrecht herausgestrichen,
verbesserte Rechtssicherheit zu schaffen und die
Kontrollmöglichkeiten zu erhöhen.

Originaltext: Presse- + Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68606
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68606.rss2

Pressekontakt:

Stabsstelle für Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +423 236 74 61
press@liechtenstein.li
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