Eichhorn: Nichtraucherschutz in Deutschland: Es ist Zeit zum Handeln
Geschrieben am 29-05-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Welt-Nichtrauchertags am 31. Mai erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der diesjährige Welt-Nichtrauchertag steht unter dem Motto: "Tabak: Tödlich in jeder Form". In der Tat bestreitet heute niemand mehr, dass Rauchen schädlich ist und oft tödlich endet. Der Genuss von Tabak hat fatale Auswirkungen gerade auf junge Menschen. 45 % der 12 bis 20-jährigen rauchen, mehr als in jeder anderen Altersgruppe.
Beim Nichtraucherschutz, insbesondere dem Schutz der Jugend vor dem Rauchen muss deshalb gehandelt werden. Nach dem Erfolg von Nichtrauchergesetzen wie in Italien und Irland, muss auch in Deutschland über ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants intensiver nachgedacht werden. Insbesondere im Umfeld von Veranstaltungen und Gebäuden, die vor allem Jugendliche als Zielgruppe haben, muss ein generelles Tabakverbot gelten. Dazu gehört auch, dass alle Zigarettenautomaten in diesen Bereichen abmontiert werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen, wie die des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zum Schutz der Nichtraucher sind begrüßenswert. Allerdings gibt es immer mehr Zweifel, ob die Vereinbarung zum 1.3.2006 tatsächlich erreicht wurde. Wir brauchen spürbare Verbesserungen, nicht nur Versprechungen.
Dabei ist die Angst der Gastronomen vor Umsatzeinbussen infolge eines Anti-Rauchergesetzes völlig unbegründet. Studien aus Ländern, in denen es bereits Nichtrauchergesetze gibt belegen, dass nach Einführung des Gesetzes sogar höhere Umsätze bei Speisen erzielt wurden, während der Getränkeumsatz konstant blieb. Dies zeigt: Die Menschen speisen lieber rauchfrei! Deutschland bildet hier keine Ausnahme. Eine im Februar 2006 veröffentlichte Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums bestätigt, dass die überwiegende Mehrheit, 84 % der Deutschen, sich durch den Rauch in Gaststätten belästigt fühlen. Diese 84 % gaben an, häufiger essen gehen zu wollen, wenn das Rauchen in Gaststätten verboten werden würde.
Auch die Mitarbeiter der Gastronomie leiden unter der erheblichen Tabakbelastung in den Restaurants. Wie alle anderen Angestellten, haben auch sie das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Sie dürfen, wenn es um den Arbeitsschutz geht, nicht länger Angestellte zweiter Klasse sein.
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