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CSU-Landesgruppe / Silberhorn: Kritik am Vorgehen Köhlers ist politisch durchsichtig und sachlich unbegründet

Geschrieben am 01-07-2008

Berlin (ots) - Zur Ankündigung von Bundespräsident Horst Köhler,
das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon bis zur Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts nicht zu unterzeichnen, erklärt der
europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Thomas Silberhorn:

Mit seinem Vorgehen handelt Bundespräsident Köhler völlig korrekt.
Angesichts der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Anträge
auf einstweilige Anordnung gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag
von Lissabon war mit einer anderen Entscheidung nicht ernsthaft zu
rechnen.

Weit daneben liegt, wer davon eine Stellungnahme in der Sache
abzuleiten und die Entscheidung des Bundespräsidenten mit einer
Ablehnung des Vertragstextes gleichzusetzen vermeint. Genauso falsch
wäre es, aus einer bisweilen geforderten Unterzeichnung zum jetzigen
Zeitpunkt eine Signalwirkung hinsichtlich seiner inhaltlichen
Billigung herauslesen zu wollen. Die Kritik am Vorgehen des
Bundespräsidenten ist daher politisch ebenso durchsichtig wie
sachlich unbegründet und lässt den gebotenen Respekt vor dem
Bundesverfassungsgericht vermissen.

Uneingeschränkt zu begrüßen ist die Tatsache, dass es ungeachtet
des irischen Referendums zur Verhandlung der in Karlsruhe anhängigen
Verfahren gegen den Vertrag von Lissabon kommt. Dies bietet eine
willkommene Gelegenheit, in Fortsetzung des Maastricht-Urteils eine
grundsätzliche Entscheidung über die Beteiligung Deutschlands an der
europäischen Integration - namentlich über die Grenzen der
Integrationsermächtigung, die Rolle der nationalen Parlamente und den
Kontrollvorbehalt des Bundesverfassungsgerichts - zu fällen.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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