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Gebührenstreit landet beim Bundesfinanzhof

Geschrieben am 01-07-2008

Hamburg (ots) - Unterlegener Kläger legt Revision ein und zieht
vor das höchste deutsche Steuergericht / Finanzgericht
Baden-Württemberg hatte entschieden: Gebühren für verbindliche
Auskunft vom Finanzamt sind verfassungsgemäß

München, 1. Juli 2008 - Der Bundesfinanzhof muss sich mit der
Frage beschäftigen, ob Finanzämter für verbindliche Steuerauskünfte
Gebühren erheben dürfen. Der Calwer Steuerprofessor Bernd Neufang
kündigte gegenüber boerse-online.de an, er werde sich zur Klärung an
das höchste deutsche Steuergericht wenden. Am Montag war bekannt
geworden, dass Neufang vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg eine
Niederlage erlitten hatte. Die Karlsruher Richter entschieden, dass
die seit vergangenem Jahr geltende Regelung verfassungsgemäß ist.
"Ich gehe gegen das Urteil in Revision", sagte Neufang. Falls der
Bundesfinanzhof den Antrag auf Revision ablehne, werde er sich mit
einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Das Verfahren gilt als Musterprozess.

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine Gebührenpflicht für
verbindliche Auskünfte durch die Finanzverwaltung eingeführt.
Neufang, der an der Hochschule Calw lehrt, hatte bei seinem Finanzamt
eine verbindliche Auskunft zu der Frage verlangt, inwieweit er
Reisekosten für freiberufliche Dozententätigkeit steuerlich absetzen
könne. Für die Antwort musste er den Mindestsatz von 120 Euro
bezahlen. Neufang bezeichnete es in seiner Klageschrift als
"treuwidrig", weil der Staat einerseits ein undurchschaubares
Steuerrecht schaffe, andererseits aber nur gegen eine Gebühr
Rechtssicherheit schaffen wolle.

Das Finanzgericht betonte hingegen, das Finanzamt schaffe mit
einer solchen Auskunft Rechtssicherheit und sei daher zur Erhebung
einer Gebühr berechtigt, die den Verwaltungsaufwand decke. Eine
solche "individuelle Dienstleistung" gehe über die Hauptaufgaben der
Finanzverwaltung hinaus. Deshalb dürfe der Staat - wie in anderen
Ländern - dafür auch Gebühren verlangen (Az: 1 K 46/07 vom 20. Mai
2008).

Originaltext: Börse Online, G+J Wirtschaftspresse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67525
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67525.rss2

Pressekontakt:
Martin Reim, Redaktion ,Börse Online',
Tel. 089/41 52 -362, Fax 089/41 52 -383
E-Mail martin.reim@boerse-online.de


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