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Verhandlung Gema - Bitkom / Das Angebot des BITKOM - eine schallende Ohrfeige für die Rechteinhaber

Geschrieben am 02-07-2008

Gema - München (ots) -

Die Behauptungen des BITKOM in seiner Presseerklärung vom
01.07.2008 sind in mehrerer Hinsicht irreführend:

Das Angebot des BITKOM ist eine Mogelpackung. Angeboten werden
zwar EUR 6,00 pro PC, tatsächlich sollen jedoch nur EUR 4,80 bezahlt
werden, da der BITKOM sich einseitig einen Rabatt von 20% als
Gesamtvertragsnachlass abziehen will.

Die Behauptung, die Verwertungsgesellschaften hätten eine Abgabe
von EUR 60,00 gefordert, so dass PCs sich dadurch inklusive
Mehrwertsteuer um mehr als EUR 70,00 verteuern würden, ist falsch.
Tatsächlich liegt die Gesamtforderung einschließlich Mehrwertsteuer
noch unter EUR 60,00. Im Hinblick auf die mit einem PC verbundenen
unbegrenzten Möglichkeiten zur Herstellung privater Kopien von Musik,
Film, Text und Bild halten die Rechteinhaber einen solchen Betrag für
angemessen und im Übrigen - bei Endverbraucherpreisen für PCs von
teilweise über EUR 1.000 - auch für verhältnismäßig.

Der BITKOM verschweigt einen wesentlichen, für die Rechteinhaber
nachteiligen Bestandteil seines Angebots. So liegt die angebotene
Vergütung noch unterhalb der Zahlungsansprüche, die den
Rechteinhabern schon derzeit zustehen, denn mit den EUR 4,80 soll
auch die Vergütung für CD- und DVD-Brenner abgegolten sein. Aufgrund
der noch bis zum 31.12.2009 geltenden Rechtslage haben die
Rechteinhaber jedoch allein für CD-Brenner einen Zahlungsanspruch von
EUR 6,00 und für DVD-Brenner von EUR 7,37.

Der BITKOM negiert die Vorgabe des Gesetzgebers, dass bei der
Bestimmung der Vergütungshöhe die Speicherkapazität von
Speichermedien zu berücksichtigen ist. Stattdessen will der BITKOM
für einen PC mit einer Festplatte von 160 GB und einen PC mit einer
Festplatte von 1000 GB dieselbe niedrige Vergütung bezahlen.

"Das vorliegende Angebot des BITKOM", so Prof. Dr. Jürgen Becker,
Vorstand der für die Geschäftsführung der ZPÜ zuständigen GEMA, "ist
eine schallende Ohrfeige für die Rechteinhaber und Ausdruck einer
Missachtung ihres kreativen Schaffens. Trotz massiver Zunahme der
privaten Vervielfältigung von geschützten Inhalten, die ohne

PC nicht denkbar wäre, wird den Rechteinhabern hier nach über
sechs Monaten intensiver Verhandlungen ein Almosen angeboten, das in
seiner Höhe noch hinter der ohnehin geschuldeten Vergütung für
Brenner zurückbleibt. Es tritt jetzt das ein, worauf die
Rechteinhaber schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten
Korb hingewiesen haben: kein Geld für die Rechteinhaber, sondern
jahrelange kostspielige Rechtsstreitigkeiten." Unrichtig ist, dass
sich die ZPÜ weiteren Gesprächen verweigert. Ganz im Gegenteil ist
die ZPÜ zu derartigen Gesprächen weiterhin bereit, sofern ihr ein
seriöses Angebot vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist die ZPÜ jedoch
gezwungen, unverzüglich den Weg zur Schiedsstelle zu beschreiten, da
der BITKOM die Rechtsauffassung vertritt, dass für Produkte, für die
am 31.12.2007 noch keine Vergütungsregelung bestand, eine Vergütung
erst ab dem Zeitpunkt bezahlt werden muss, in dem die
Verwertungsgesellschaften einen Tarif aufgestellt haben. Die
Aufstellung eines Tarifs ist jedoch nur nach Einleitung eines
Schiedsstellenverfahrens möglich.

Originaltext: GEMA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35830.rss2

Pressekontakt:
Bettina Müller,
bmueller@gema.de,
089 48003-426

Angelika Schindel,
aschindel@gema.de,
0171/5220227


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